Die BürgerStiftung Hamburg wurde 1999 als Gemeinschaftsstiftung von Hamburger:innen für ihre Stadt gegründet. Sie lebt von der Idee des bürgerschaftlichen Engagements und will zur Mitwirkung an gesellschaftlichen Aufgaben anstiften – durch finanzielle Zuwendungen und ehrenamtliches Engagement. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche. Mit ihren Themenfonds werden Familien in schwierigen Situationen, der generationenübergreifende Dialog, Umwelt- und Klimaschutz sowie Migranten-Selbstorganisationen gefördert. Die BürgerStiftung Hamburg bietet ein Dach für Treuhandstiftungen und Zustiftungen und wirbt für ihre Arbeit Spenden ein.
Jetzt bewerben. Die Amtszeit endet am 31.12.2027.
Der Partizipationsfonds (§ 15a Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz – HmbBGG) unterstützt Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände, gleichberechtigt an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten teilzuhaben. Der Fokus liegt insbesondere auf ihrer Selbstbefähigung (Empowerment), damit sie ihre Interessen eigenständig und selbstbestimmt vertreten können. Antragsberechtigt sind vor allem Selbstvertretungs- und Angehörigenorganisationen sowie Initiativen von Menschen mit Behinderungen. Initiativen können den Antrag nur gemeinsam mit Kooperationspartnern einreichen. Auch Projekten von anderen Organisationen können gefördert werden, sofern die Selbstbefähigung von Menschen mit Behinderungen das zentrale Element des Projekts ist. Über die Vergabe der Fördermittel wird von einem Beirat mitentschieden.
Der Förderbeirat ist ein zentrales Element des Partizipationsfonds. Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen bringen hier ihre Erfahrungen und Perspektiven ein und gestalten damit die Förderung durch den Partizipationsfonds. Der Beirat unterstützt die Ziele des Fonds und sorgt dafür, dass die Förderung praxisnah und zielgerichtet erfolgt. Die Sozialbehörde hat den Vorsitz. Sie entscheidet über die Mitgliedschaft und beruft die Mitglieder. Die Sozialbehörde und die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (SkbM) nehmen als nicht stimmberechtigte Mitglieder an den Sitzungen teil. Die BürgerStiftung Hamburg koordiniert den Förderbeirat.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 28. Februar 2025 über diesen Link ein: https://kontakt.buergerstiftung-hamburg.de/foerderbeirat
Sie können entweder das Online-Formular ausfüllen oder eine Video- bzw. Audiodatei hochladen, in der Sie sich vorstellen. Ihre Bewerbung sollte eine kurze Beschreibung Ihrer Person sowie Ihre Motivation für die Mitarbeit im Förderbeirat enthalten. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:
Dr. Chisha Chakanga
Projektkoordinatorin
Telefon: 040-87 88 969-621
E-Mail: partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de