Der Gesellschaft etwas zurückgeben, etwas bewegen über das eigene Leben hinaus, an einen verstorbenen Angehörigen erinnern – die Intentionen, eine Stiftung zu gründen, sind vielfältig. Stifter:innen, die sich gemeinnützig engagieren möchten, den mit der Gründung und Verwaltung einer selbstständigen Stiftung verbundenen Aufwand aber vermeiden möchten, können sich unter das Dach der BürgerStiftung Hamburg begeben. Bürgerstiftungen bauen kontinuierlich und gemeinschaftlich Stiftungskapital auf.
Es ist Teil ihres satzungsgemäßen Auftrags, allen Bürger:innen, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung zu geben und die Verwaltung und Betreuung von Treuhandstiftungen zu übernehmen. Im Rahmen einer kostenfreien Stiftungs- und Erbrechts-Sprechstunde bieten wir eine kostenfreie Beratung für Interessierte an. Erste Informationen über die verschiedenen Formen und Möglichkeiten stifterischen Engagements finden Sie unten.
Die einfachste Form stifterischen Engagements sind Zustiftungen. Sie fließen direkt in den Kapitalstock einer Stiftung oder eines Themenfonds, werden möglichst sicher und ertragreich angelegt und bleiben wie das sonstige Kapital dauerhaft erhalten. Darüber wachen die Stiftungsorgane, unabhängige Wirtschaftsprüfer:innen, die staatliche Stiftungsaufsicht und das Finanzamt. Die Erträge der Zustiftungen können anteilig errechnet und in bestimmte Projekte investiert werden.
Auf diesem Wege können Stifter:innen mit geringem eigenen Aufwand wirkungsvoll und nachhaltig fördern und Sinn stiften. Zustiftungen können anonym bleiben oder die Namen der Stifter:innen oder einer Person, an die erinnert werden soll, tragen. Es kann auch ein Zweck für die Verwendung der Erträge festgelegt und in den Namen der Zustiftung aufgenommen werden.
Eine selbstständige Stiftung erfordert eigene Verwaltungsstrukturen und eine intensive Beschäftigung mit Themen wie Geldanlage, Förderkriterien und Projektlandschaft. Für Stifter:innen, die diesen Aufwand vermeiden möchten oder sich fragen, was mit ihrer Stiftung geschieht, wenn sie selbst nicht mehr für die Erfüllung des Stiftungszwecks sorgen können oder wollen, kann die Errichtung einer Treuhandstiftung sinnvoll sein. Das Verfahren zur Gründung dieser unselbstständigen Stiftungen ist sehr einfach.
Steuerrechtlich sind sie rechtsfähigen Stiftungen gleichgestellt. Der Stiftungszweck wird nach den Wünschen der Stifter:innen gestaltet. Die BürgerStiftung Hamburg kann als Treuhänderin die Verwaltung der Stiftung und des Stiftungsvermögens übernehmen. In einem eigenen Gremium (Beirat) können die Stifter:innen die Mittelverwendung gestalten.
Die BürgerStiftung Hamburg war eine der ersten Stiftungen, die mit dem vom Bundesverband Deutscher Stiftungen vergebenen Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung ausgezeichnet wurde.
Sie spielen mit dem Gedanken, sich langfristig für das Gemeinwohl zu engagieren und eine Stiftung zugunsten eines gemeinnützigen Zwecks zu gründen? Bei einem kostenfreien Erstgespräch können Sie Ihre individuellen Fragen mit unseren Stiftungsexpert:innen klären. Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Stiftungsform, der Satzungsgestaltung sowie zu steuerlichen Vorteilen des Stiftens, Fragen zum Stiftungsrecht und -management.
Damit Sie sich ganz der Förderarbeit widmen können, übernehmen wir als Treuhänder alle administrativen und organisatorischen Aufgaben für Sie. Unser Team begleitet Ihre Stiftungsarbeit mit Erfahrung und und Fachkenntnis, z. B. bei der Buchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüssen und der Planung von Beiratssitzungen.
Profitieren Sie von unserem gutem und langjährig gewachsenen Netzwerk im Projektbereich. Wir kennen eine große Anzahl an sozialen Initiativen und Projekten und finden für Sie die passenden Förderungen für Ihre Stiftungszwecke. Mit regelmäßigen Evaluationen überprüfen wir die Arbeit von Projekten, sodass Sie sicher sein können, dass Ihr Engagement seine Wirkung entfaltet.
Unsere Stiftertreffen bieten Gelegenheit zum Austausch mit Gleichgesinnten. Der Rückblick auf die gemeinsame Arbeit, ein Gedankenaustausch zu neuen Ideen oder eine Diskussion über Themen aus der Stiftungswelt – unsere Zusammenkünfte sind für Sie als Stifter:innen immer ein Treffen mit Mehrwert.