An die BürgerStiftung Hamburg spenden:

 

Vererben & Testamentsspende

Bleibendes schaffen und Zukunft gestalten – über das eigene Leben hinaus

Ihr Nachlass hat die Kraft, die Zukunft zu gestalten − in Hamburg und für die Menschen in unserer Stadt. Zugleich wirken Sie über das eigene Leben hinaus. Als Erbin handelt die BürgerStiftung Hamburg in Ihrem Sinne: sowohl bei der verantwortungsvollen und zuverlässigen Nachlassabwicklung als auch bei der Mittelverwendung. Sie können die Stiftung auch mit einem Vermächtnis bedenken, Art und Höhe legen Sie fest. Wir beraten persönlich und unabhängig zu Nachlassgestaltung und Erbrecht und planen mit Ihnen den richtigen Zeitpunkt Ihres Engagements.

Wir beraten Sie gern

Dr. Dagmar Entholt-Laudien

Vorsitzende des Vorstands | Juristin

info@buergerstiftung-hamburg.de

Andra John

Bereichsleitung Philanthropie, Partnerschaften und Kommunikation

Tel: (040) 87 88 969-68
andra.john@buergerstiftung-hamburg.de

Catrin Kirchner

Senior:innenbegleitung

Tel: (040) 87 88 969-67
catrin.kirchner@buergerstiftung-hamburg.de

Warum vererben? Warum an uns?

Ein bleibendes Zeichen setzen

Ein Testament ist nicht nur ein Dokument – es ist ein Ausdruck dessen, was Ihnen wirklich wichtig ist. Wenn Sie darin unsere gemeinnützige Stiftung bedenken, fördern Sie langfristige, sinnstiftende Projekte und ermöglichen kommenden Generationen eine bessere Zukunft. Wir engagieren uns ausschließlich in Hamburg mit Fokus auf Jugend- und Altenhilfe, Erziehung und Bildung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Umwelt- und Naturschutz sowie Förderung von bürgerschaftlichem Engagement. Sie entscheiden, welchen Zweck Ihr Nachlass erfüllen soll. Als anerkannte gemeinnützige Stiftung erben wir steuerfrei und nehmen Vermächtnisse steuerfrei entgegen.

 

Wie kann ich die Stiftung im Testament bedenken?

Sie haben bei der Gestaltung des Testaments verschiedene Möglichkeiten:Eine Hand scheibt auf ein Papier: Mein letzter Wille. Hiermit verfüge ich ...

  • Erbeinsetzung: Die Stiftung wird Erbin Ihres Nachlasses
  • Vermächtnis: Zuwendung (z.B. Geldbetrag oder Gegenstand) an die Stiftung, ohne das diese Erbin wird
  • Auflage: Die Stiftung erhält eine Erbe oder Vermächtnis mit Zweckbindung (z. B. Förderung bestimmter Themenfelder)

 

Sie können die Stiftung auch schon zu Lebzeiten mit einer Schenkung (Spende oder Zustiftung) unterstützen.

Fragen rund ums Testament

Wir beantworten häufige Fragen und erklären Ihnen, worauf Sie achten sollten:

Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung da. Eine notarielle Beratung wird empfohlen, insbesondere bei größeren Vermögen oder komplexen Familienverhältnissen. Wir helfen gern weiter.

 

Wie kann ich die BürgerStiftung im Testament zu bedenken?

Wenn Sie unsere Stiftung in Ihrem Testament berücksichtigen, können Sie festlegen, dass wir als Alleinerbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt werden. Damit leisten Sie über Ihr Leben hinaus einen wertvollen Beitrag zu gemeinnützigen Zielen – und Ihr Nachlass wirkt weiter.

 

Was ist der Unterschied zwischen Testament, Erbvertrag, Vermächtnis und Alleinerbe?
  • Testament: Eine einseitige, jederzeit widerrufbare Verfügung von Todes wegen. Es kann handschriftlich oder notariell erstellt werden. Sie bestimmen darin, wer nach Ihrem Tod erben soll.
  • Erbvertrag: Eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und mindestens einer weiteren Person (z. B. Ehepartner:in oder Begünstigte:r), die nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden kann. Wird oft bei komplexen Vermögensverhältnissen oder in Patchworkfamilien gewählt.
  • Vermächtnis: Eine Zuwendung (z. B. Geldbetrag, Grundstück, Kunstwerk) an eine bestimmte Person oder Organisation, ohne dass diese Erbe wird. Der oder die Erbende ist verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.
  • Alleinerbe: Die Stiftung oder eine Person erhält den gesamten Nachlass und und tritt im Todesfall in die Rechtnachfolge des/der Verstorbenen ein. Im Rahmen der Nachlassabwicklung organisiert der Alleinerbe beispielsweise die Trauerfeier und Beisetzung, beendet laufende Verträge des Verstorbenen und gibt dessen letzte Steuererklärung ab.

 

Wo bewahre ich das Testament auf?

Das Testament sollte so aufbewahrt werden, dass es leicht zu finden ist. Empfehlenswert ist eine Hinterlegung gegen eine geringe Gebühr beim Amtsgericht des Wohnortes.

 

Ist meine Zuwendung steuerlich begünstigt?

Ja. Als gemeinnützige Organisation ist unsere Stiftung von der Erbschaftsteuer befreit. Ihr Nachlass kommt also direkt unserer Arbeit zugute.

 

Kann ich den Zweck meiner Zuwendung bestimmen?

Ja, Sie können Ihre Zuwendung einem bestimmten Zweck widmen, z. B. einem Themenbereich unserer Arbeit. In unserer Satzung festlegt sind die Förderung von

  • Jugend- und Altenhilfe
  • Erziehung und Bildung
  • Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Umwelt- und Naturschutz
  • bürgerschaftlichem Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke

im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb Hamburgs gefördert werden.

Wir beraten Sie gern dazu.

 

Muss ich ein großes Vermögen haben, um zu vererben?

Nein. Schon kleine Zuwendungen können viel bewirken – sei es als finanzielles Vermächtnis, als Schenkung zu Lebzeiten oder durch das Weitergeben eines wertvollen Gegenstands. Jeder Beitrag zählt und auch kleinere Beträge helfen, langfristige Projekte zu sichern.

 

Was passiert, wenn sich meine Lebensumstände ändern?

Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind.

 

Kann ich anonym vererben?

Der Erbende kennt Ihre Identität, da er in die Rechtsnachfolge eintritt und die damit verbundenen Verpflichtungen erfüllen muss. Ihre Identität kann aber außerhalb dieser Pflichterfüllung anonym gehalten werden, dann wird Ihr Name nicht veröffentlicht. Wir als Stiftung freuen uns aber über die Möglichkeit, uns zu bedanken und Ihre Geschichte in Ehren zu halten – auf Wunsch auch öffentlich.

Kommende Veranstaltungen

Mehr als eine Stiftung. Was wir noch tun.

Wir sind eine Gemeinschaftsstiftung

Dieser Gedanke durchzieht unser gesamtes Handeln. Als Testator:in der BürgerStiftung Hamburg werden Sie Teil dieser Gemeinschaft: Wir laden Sie zu Veranstaltungen und Ausflügen ein, Sie können sich ehrenamtlich engagieren, und unsere Seniorenbegleitung steht Ihnen mit Rat und Tat jederzeit zur Seite.

Seniorenbegleitung

Unsere Seniorenbegleitung steht nicht nur regelmäßig in Kontakt mit Ihnen und klärt persönliche Bedarfe, sondern vermittelt bei Bedarf auch Rechtsberatung (z.B. Erstellung von Vollmachten) oder Hilfe im Alltag und ist Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen und Problemen.

Unser Vermögen wird einen sinnvollen Zweck erfüllen

Onno Gehrkens und seine Frau haben sich dafür entschieden, die BürgerStiftung Hamburg als Erbin einzusetzen – um anderen den Start ins Leben zu erleichtern.

Testament & Nachlass

Dr. Dagmar Entholt-Laudien, Vorstandsvorsitzende der BürgerStiftung Hamburg, berät regelmäßig im persönlichen Gespräch Menschen, die ihr Vermögen stiften oder spenden möchten.

Unser Versprechen

Wir stehen Ihnen mit Fachkenntnis und Empathie zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche wirkungsvoll umgesetzt werden. Wir informieren Sie persönlich und unverbindlich zu den Themen Testament und Vermächtnis.

Gern nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf:






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