Der Gemeinschaftsfonds „Hamburger Spielräume” startet in das 5. Jahr seines Bestehens. Hinter dem Fonds steht ein breites Bündnis aus Stiftungen, das Projekte fördert, die Kindern und Jugendlichen Räume für Spiel, Begegnung und gemeinsame Erlebnisse öffnen. Corona war 2020 die Initialzündung für den Fonds. Die Pandemie ist vorbei, die Zeiten allerdings bleiben unsicher. Mit einem Bündnis Hamburger Stiftungen stärken wir den Bereich der außerschulischen und offenen Kinder- und Jugendarbeit auch über die eigentliche Pandemie hinaus.
Mit dem Gemeinschaftsfonds geben wir Kindern und Jugendlichen Gelegenheit, zusammen zu spielen, kreativ zu werden, zu reisen, die Natur zu erleben, sich zu bewegen. Wir fördern Projekte der Kinder- und Jugendarbeit, die offen für alle sind und in denen junge Menschen mitgestalten können, Selbstwert erleben, zusammen etwas starten. Wir sind überzeugt, dass die Generation, die in den letzten Jahren auf so viel verzichten musste, jetzt unser aller Anstrengungen braucht.
Unterstützt werden Projekte, die, insbesondere jungen Menschen aus Hamburger Quartieren mit Entwicklungsbedarf, Raum für gemeinschaftliche Aktionen und positive Impulse bieten.
Die BürgerStiftung Hamburg koordiniert den Gemeinschaftsfonds und verwaltet das Antragsverfahren sowie die Mittelbewilligung. Antrag und Mittelnachweis sind bewusst niedrigschwellig gestaltet. Seit Juni 2020 konnten 665 Projekte mit insgesamt 1,44 Mio. Euro gefördert werden. Zehn Hamburger Stiftungen stellen auch in diesem Jahr einen unkomplizierten und flexiblen Fonds für außerschulische Angebote bereit. Für das Jahr 2024 stehen im Fonds insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung. 150.000 Euro wurden in der ersten Förderperiode vergeben.
Für das zweite Halbjahr können ab 1. Juli 2024, 8 Uhr wieder Anträge gestellt werden.
Wir bearbeiten die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs. In dieser Antragsrunde bearbeiten wir diejenigen Träger bevorzugt, die bei der ersten Förderrunde 2024 keinen Antrag eingereicht haben oder aufgrund der hohen Dynamik des Antragsverfahrens keinen Antrag einreichen konnten. Hierfür ist es wichtig, dass diese Träger ihren Antrag rechtzeitig mithilfe des Leitfadens zum Online-Antrag vorbereiten und möglichst direkt am 1. Juli einreichen. Für den Fall, dass die Antragsdynamik erneut sehr hoch ist, werden wir die Antragstellung aussetzen, sobald eine Summe von 80.000 € insgesamt beantragt wurde. Eine erneute Freischaltung zur Vergabe der restlichen Mittel erfolgt in diesem Fall am 15. Juli.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung:
Projektkoordinatorin
cornelia.heydt@buergerstiftung-hamburg.de
Engagement Dock
engagement-dock@buergerstiftung-hamburg.de
Rudolf Augstein Stiftung, Buhck Stiftung, BürgerStiftung Hamburg, Holger und Mara Cassens Stiftung, Kurt & Maria Dohle Stiftung, Ehlerding Stiftung, Ergo Stiftung „Jugend & Zukunft“, Gabriele Fink Stiftung, Stiftung Hamburger Hilfsspende, Homann Stiftung, Jovita Stiftung, Liselotte Stiftung, Peter Möhrle Stiftung, Hanns R. Neumann Stiftung, Klaus und Lore Rating Stiftung, Hamburg Rotary Stiftung, Scheck Stiftung, Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. sowie eine Hamburger Familienstiftung
Projektkoordination „Hamburger Spielräume“