An die BürgerStiftung Hamburg spenden:

NDR Benefizaktion Hand in Hand

mit den Bürgerstiftungen im Norden als Partner

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Die Benefizaktion des NDR „Hand in Hand für Norddeutschland“ kooperiert in diesem Jahr mit den norddeutschen Bürgerstiftungen – also allen Bürgerstiftungen aus Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, zusammen mehr als 80 Bürgerstiftungen. Gemeinsam setzen sich die Partner das Ziel, die Einsamkeit vieler Menschen in unserer Mitte sichtbar zu machen und zu mindern – mit vielfältigen Projekten und hoher Aufmerksamkeit für dieses wichtige gesellschaftliche Thema.

Den gesamten November über werden dafür von den Journalist:innen des NDR und Radio Bremen ausgewählte Bürgerstiftungen, ihre operativen Projekte und ihre Förderprojekte in Fernseh- und Radiobeiträgen portraitiert.

Die Spendenaktion startet am 2. Dezember 2024 in allen Programmen des NDR und Radio Bremen, Höhepunkt ist der Spendentag am 13. Dezember 2024. Bis dahin ist viel zu tun! Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zum Was, Wann, Wie und Wer bei der Arbeit mit den Kolleg:innen vom NDR und Radio Bremen. Und immer gilt: Bei ungeklärten Fragen kontaktieren Sie uns bitte – gemeinsam finden wir Lösungen.

Kommunikation und Presse

Achtung bitte lesen: Wichtige Information zum Thema Pressearbeit

Sämtliche Presseaktivitäten, die mit der Benefiz-Aktion im Zusammenhang stehen, müssen vorab vom NDR freigegeben werden. Planen Sie deswegen bitte ein paar Tage mehr Vorlauf als üblich ein. Wenn Sie bezüglich der Aktion Kontakt mit anderen Medienhäusern als dem NDR haben, kontaktieren Sie bitte Andra John, sie wird die Abstimmung mit dem NDR in die Wege leiten:

Andra John
BürgerStiftung Hamburg
Bereichsleitung Philanthropie
Andra.john@buergerstiftung-hamburg.de
T 040 87 88 969-68
M 0176 47 08 70 78

Wer ist mein:e Ansprechpartner:in für Fragen?

Bei allen Fragen zur Planung und Durchführung von Medienbeiträgen melden Sie sich bitte bei:

 

Anja Michalke

BürgerStiftung Hamburg
Bereich Kommunikation
T 040 89 72 70 03
Oeffentlichkeitsarbeit@buergerstiftungen.de

 

Bei allen weiteren Fragen zur Aktion melden Sie sich bei Ihrer/Ihrem zuständigen Regionalkoordinator:in oder Ihrer Ansprechperson:

Bremen

Eberhard Muras

Bürgerstiftung Bremen
Vorstandsvorsitzender
e.muras@buergerstiftung-bremen.de

 

Hamburg

Liv-Malin Hentschel

BürgerStiftung Hamburg
Mitarbeiterin Philanthropie und Kommunikation
T 040 87 88 969-82
liv.hentschel@buergerstiftung-hamburg.de

 

Mecklenburg-Vorpommern

Franz-Martin Schäfer

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Leitung juristische Beratung
T 03981 4569-668
franz.schaefer@d-s-e-e.de

 

Niedersachen

Claudia Beißner

Bürgerstiftung Hannover
Geschäftsführerin
T 0511 450 007-74
beissner@buergerstiftung-hannover.de

 

Schleswig-Holstein

Olaf Seiler

Bürgerstiftung Elmshorn

Geschäftsführer
T 04121 292 140
M 0176 487 13967
o.seiler@buergerstiftung-elmshorn.de

Kann ich als Bürgerstiftung auch zum Spenden für die Aktion aufrufen?

Selbstverständlich können Sie als Bürgerstiftung zum Spenden für „Hand in Hand in Norddeutschland“ aufrufen. Bitte beachten Sie, dass die Spendenaufrufe zwingend auf das offizielle Konto der Aktion führen müssen. Spendenaufrufe in Verbindung mit „Hand in Hand für Norddeutschland“ oder dem Spendenzweck „Bürgerstiftungen im Norden“ oder „Aus einsam wird gemeinsam“ dürfen nicht auf das Spendenkonto ihrer Stiftung führen. Hier noch mal das Konto der Aktion:

Bankverbindung:
IBAN: DE35 201 205 200 400 500 600
BIC: BFSWDE33HAN
Bank: Sozialbank
Spendenempfänger: Bürgerstiftungen im Norden

Kann ich auf meiner Webseite über die Aktion berichten?

Ab dem 13.09. dürfen Bürgerstiftungen auf ihren Webseiten über die Aktion informieren. Ihre Projekte und Förderprojekte sind erst Teil der Aktion, wenn ein Drehtermin vereinbart wurde (eine spätere mögliche Förderung ist nicht an einen Dreh gebunden).  Für Ihre Webseiten steht eine Textvorlage als Download zur Verfügung. Achtung: Wenn Sie das offizielle „Hand in Hand“-Logo auf Ihrer Website einbinden möchten, muss das individuell mit dem NDR abgestimmt werden. Wenden Sie sich dafür an Andra John von der BürgerStiftung Hamburg.

Hier finden Sie die mit dem NDR abgestimmt Textvorlage:

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Wenn Sie möchten, verwenden Sie zur auch gern die Text/Bildmarke „Bürgerstiftungen im Norden“

Bürgerstiftungen im Norden

Kann ich auf Social Media über die Aktion berichten?

Ab dem 29.11  dürfen Bürgerstiftungen auf ihren Social Media Kanälen über die Aktion informieren. Ihre Projekte und Förderprojekte sind erst Teil der Aktion, wenn ein Drehtermin vereinbart wurde (eine spätere mögliche Förderung ist nicht an einen Dreh gebunden). Wir freuen uns, wenn Sie die mit dem NDR abgestimmten Vorlagen zur Kommunikation nutzen mögen. Damit erreichen wir ein einheitliches Erscheinungsbild nach außen und sind leicht wieder erkennbar. Das offizielle „Hand in Hand“ Logo darf auf Social Media nur im Rahmen der Design-Vorlage verwendet werden. 

Außerdem hat der NDR freundlicherweise die Trailer zu Aktion mit uns geteilt. Sie stehen im 16:9 Format zum Download bereit. Benutzen Sie gern die Hashtags #HandInHand #HandInHandFürNorddeutschland

Trailer runterladen

Textvorlage

Im PDF finden Sie zwei mit dem NDR abgestimmte Texte, die Sie gern für die Captions verwenden dürfen. Bitte nutzen Sie für Ihre Postings die Hashtags #HandInHand #HandInHandFürNorddeutschland 

Captions_Social_Media_final

Grafikvorlage

Es steht eine Ready-to-Post Vorlage als .jpg Dateien zum Download zur Verfügung.

Ready-to-Post .jpg

Zusätzlich stehen Canva-Vorlagen zur Bearbeitung bereit, wenn Sie ihr Logo unten rechts in der Logoleiste hinzufügen wollen und über spezifische Projekte berichten möchten. (Canva ist ein kostenloses Grafikdesigntool)

Link zu Canva-Vorlagen

Um die Vorlagen zu öffnen, erstellen Sie sich bitte einen kostenlosen Account. Dann klicken Sie auf der Startseite auf das Dokument

Und dann rechts oben auf „Markenvorlage verwenden“

Bei Fragen zu den Posting-Vorlagen wenden Sie sich gern an

Neele Wulff
BürgerStiftung Hamburg
neele.wulff@buergerstiftung-hamburg.de

Zur Planung eines Drehs

Woran erkenne ich, ob sich ein Projekt für einen Dreh eignet?
  • Das Projekt kann im November von dem NDR besucht werden. Dreh-Termine sind in Einzelfällen auch im Oktober und Dezember möglich.
  • Es braucht charismatische Protagonist:innen, die VOR der Kamera kompetent und authentisch über das Projekt sprechen können. Dies können neben Teilnehmer:innen bspw. auch Projektleitungen oder Pädagog:innen (Trainer:innen, Mentor:innen, Ehrenamtliche) sein, die das Projekt begleiten.
  • Es braucht verlässliche Ansprechpartner:innen für die Berichterstattung aus der Bürgerstiftung vor Ort. Z.B. jmd. aus dem Bereich Kommunikation/ Vorstand. Falls Sie Unterstützung brauchen, melden Sie sich bitte bei Anja Michalke („Wer ist mein:e Ansprechpartner:in für Fragen?“).
  • Ein Beispiel Projekt-Kurzfilm der letzten Aktion mit der Lebenshilfe: Die Hockies: ein Dreamteam der Hamburger Lebenshilfe | NDR.de – Fernsehen – Sendungen A-Z – DAS!

 

Kann ich auch ein Projekt vorschlagen, das bisher nicht von uns als Bürgerstiftung gefördert wird?

Ja! Sie können folgende Projekte für einen Dreh vorschlagen:

  • Eigene operative Projekte Ihrer Bürgerstiftung
  • Projekte anderer Träger, die bereits von Ihnen gefördert wurden oder werden
  • Projekte anderer Träger, die Sie noch nicht fördern und von denen Sie wissen, dass sie eine gute Arbeit machen

Sie können gern Projekte aus Ihrer  Region ansprechen, die Sie aus den Mitteln der Aktion sicher fördern möchten und die auf das Thema Einsamkeit einzahlen. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang darauf, dass das potenzielle neue Projekt laut Ihrer Satzung gefördert werden darf. Grundsätzlich sind viele verschiedene Zielgruppen und Förderzwecke von Einsamkeit betroffen, sodass die Problemlage Einsamkeit über viele Satzungszwecke förderbar ist.

Nur Bürgerstiftungen mit Sitz in einem der fünf Bundesländer können Projekte oder Initiativen als Vorschlag für einen Dreh einreichen. Alle Projekte müssen Einsamkeit mildern und in folgenden Bereichen aktiv sein:

  • Altenhilfe 
  • Kinder- und Jugendarbeit 
  • Familienarbeit 
  • Gemeinwesenarbeit 
  • Stadtteilkulturarbeit 
  • Psychosoziale Versorgung 
  • Migrationssozialarbeit 
  • außerschulische Bildung 
  • Sport und Bewegung 

 

Wann wird gedreht?

Die Beiträge werden voraussichtlich ab Oktober 2024 entstehen, mit einem Schwerpunkt auf November 2024. Alle vorgeschlagenen Projekte müssen in diesem Zeitraum medial zu begleiten sein.
In Einzelfällen sind Drehtermine auch noch Anfang Dezember möglich.

Wofür werden sich die Redakteur:innen wahrscheinlich interessieren?

Ein gelungenes Projekt hört sich nicht nach Einsamkeit an und sieht auch nicht danach aus. „Einsamkeit“ ist aber das über allem stehende Spendenthema dieses Jahres. Die Menschen aus den Projekten können anschaulich machen, wieso sie Dank des Projekts nicht (mehr) einsam sind. Persönliche Entwicklungen und Problemlagen sind interessant. Was war die Initialzündung des Projekts, die Ausgangssituation? Wie ist der Jetzt-Zustand, wohin soll sich das Projekt entwickeln? Was ist das Besondere, was ist der emotionale Moment und wie lässt er sich erzählen, darstellen? Achtung: Fernsehmedien benötigen bewegte Bilder; jemand, der hauptsächlich in die Kamera spricht, verliert schnell das Interesse der Zuschauenden.
Letztendlich geht es darum, die Sympathien des Publikums zu wecken. Warum ist das Projekt förderungswürdig, was tut es für das Gemeinwohl, was für jeden Einzelnen? Es soll auch deutlich werden: Wozu werden Gelder benötigt? (Siehe in diesem Zusammenhang auch unten „Welche Kosten sind förderbar?“) Der Spendenbedarf muss klar sein, aber bitte keine Beträge nennen!

Wichtig: Bei Berichten über externe Projekte sollte auch die beteiligte Bürgerstiftung Erwähnung finden – die Bürgerstiftungen sind der diesjährige Partner.

Die berichterstattenden Journalist:innen entscheiden eigenständig und kompetent darüber, was in dem Beitrag gezeigt wird. Die Bürgerstiftungen dürfen mit guten Ideen unterstützen, aber die Programmhoheit liegt bei dem NDR.

Der NDR hat sich bei mir gemeldet. Was muss ich für einen Dreh vorbereiten?

Wenn sich der NDR oder Radio Bremen bei Ihnen oder einem ihrer Projekte meldet, informieren Sie bitte Anja Michalke oder Ihre/Ihren zuständige:n Regionalkoordinator:in (siehe oben „Wer ist mein:e Ansprechpartner:in für Fragen?“).

  • Für jeden Beitrag sollte es eine:n zentralen Ansprechpartner:in aus der beteiligten Bürgerstiftung geben, der/die die Kontakte aller hat, die Planung verantwortet, alle miteinander vernetzt und möglichst die Aufnahmen begleitet, selbst, wenn er/sie nicht darin vorkommt
  • Bereiten Sie sich gemeinsam mit dem NDR inhaltlich vor: Was wird genau in dem Projekt gemacht? Wie helfen Sie Ihrer Zielgruppe? Wie kann man in Ihrem Projekt die Spenden gut einsetzen? Der Spendenbedarf muss klar sein, aber bitte keine Beträge nennen!
    (Siehe in diesem Zusammenhang auch unten „Welche Kosten sind förderbar?“)
  • Wer ist zu sehen/zu hören? Von diesen Personen (oder ihren Erziehungsberechtigten) muss zwingend folgende Einverständniserklärung unterzeichnet werden. Bitte laden Sie hier die Erklärung herunter: Download.
  • Die Absprache unter allen Beteiligten ist wichtig: Jede:r muss wissen, wann es losgeht, und möglichst eine Viertelstunde vorher da sein. Die Fotoeinverständniserklärungen müssen bereits vorliegen. Der Ort muss vorher allen bekannt sein und, sollte es ein öffentlicher Ort sein, reserviert werden. Ggf. muss geklärt werden, wo das Fernsehteam parken kann. Der NDR bringt sein Equipment mit, dennoch sollte bekannt sein, wo es Strom gibt, der Ort muss zugänglich sein (Schlüssel) und der Hausmeister informiert. Am besten eignen sich helle, freundliche Orte, an denen es nicht zu viel Ablenkung durch Externe gibt. Gut ist auch, wenn man einen Hintergrund im Bild hat, der das Projekt repräsentiert.

Geben Sie diese Informationen bitte auch an die Projektverantwortlichen weiter.

Wer ist zu sehen/zu hören?

Die Menschen, die für das Projekt wesentlich sind, sollten auch dargestellt werden können. Ehrenamtliche, die das Projekt am Laufen halten, Teilnehmende, denen eine Aktivität gut tut, die von sich erzählen mögen. Ggf. auch Initiator:innen, Vorsitzende der Bürgerstiftung, das jedoch nur, wenn es den Beitrag sinnvoll ergänzt. Wichtig ist, dass alle teilnehmenden Personen authentisch wirken und dem Fernseh-/Hörfunk-Beitrag positiv gegenüberstehen. Ein gutes Argument für die Teilnahme an einem Beitrag ist der Nutzen für die Bürgerstiftung und die gute Sache, aber wenn jemand partout nicht teilnehmen möchte, ist das zu respektieren und es muss ein:e andere:r Protagonist:in für den Beitrag gefunden werden. Von den Menschen, die gefilmt oder aufgenommen werden, müssen zwingend Einverständniserklärungen (bei Menschen unter 18 unbedingt im Vorfeld von den Eltern) eingeholt werden. Planen Sie dafür genug Vorlauf ein. Hier können Sie die Einverständniserklärung herunterladen:

Zum Download

 

Wordings und Informationen

Warum wurden die Bürgerstiftungen als Partner ausgewählt?

Die rund 80 Bürgerstiftungen im Norden bringen Menschen zusammen. Sie sind leicht zugänglich, unterstützen dort, wo die Belastung groß ist und fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie wirken lokal vor Ort und stärken Engagement und Ehrenamt. Ihre Projekte machen Nachbarschaften geselliger und empathischer. Bürgerstiftungen werden getragen von dem Engagement der Menschen vor Ort. Sie sind vernetzt mit vielen kleineren Projekten und Initiativen. Ihr Handeln geschieht auf Basis der lokalen Interessen und Bedürfnisse. 

Wie helfen Bürgerstiftungen gegen Einsamkeit?

Einsamkeit bekämpfen, heißt für die Bürgerstiftungen in erster Linie, den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken. Sie bringen Menschen zusammen, die sich für ihre Gemeinschaften engagieren möchten und mobilisieren Ressourcen, um positive Veränderungen zu bewirken. Zu ihren Zielen gehört es, Projekte zu fördern, die

  • durch Ehrenamt das Gemeinschaftsgefühl stärken.
  • Kindern und Jugendlichen Mut machen und bessere Chancen eröffnen.
  • benachteiligte Gruppen stärken und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
  • das kulturelle Leben bereichern, wo Angebote fehlen.

Durch das gemeinsame Engagement vieler Menschen entstehen starke Netzwerke, die die Resilienz der Gemeinschaften erhöhen und ihnen die Fähigkeit geben, auf Herausforderungen flexibel zu reagieren. So werden Bürgerstiftungen zu Motoren für positive Veränderungen und zu Ankerpunkten für bürgerliches Engagement und Solidarität.

Wieso ist Einsamkeit ein großes Problem?

Einsamkeit zieht sich durch die gesamte Gesellschaft und durch alle Altersgruppen (Quelle: Einsamkeitsbarometer des Bundesfamilienministeriums). Jede:r dritte Bundesbürger:in zwischen 18 und 53 Jahren fühlt sich einer aktuellen Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung BiB zumindest zeitweise einsam. Jeder und Jede vierte zwischen 18 und 69 Jahren ist sogar sehr einsam, so die Stiftung Deutsche Depressionshilfe. Das ist ein großes Problem: Einsamkeit kann auf Dauer krank machen – und wirkt sich auch auf die Gesellschaft aus. Laut Studien, u.a. vom BiB, lehnen Menschen, die sich häufig allein und unverbunden fühlen, mit höherer Wahrscheinlichkeit die Demokratie ab, engagieren sich weniger und stimmen eher autoritären Haltungen bis hin zu politischer Gewalt zu. 
Einsamkeit kann Jede und Jeden treffen. Das Bundesgesellschaftsministerium setzt sich dafür ein, dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung wirksam zu begegnen – zum Beispiel mit Orten, an die sich einsame Menschen wenden können. Das Gefühl der Einsamkeit kann in jedem Alter und in jeder Lebenssituation entstehen. Millionen Menschen in Deutschland fühlen sich einsam. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe geht das Bundesgesellschaftsministerium deshalb in einem breiten Prozess an – mit einer Strategie gegen Einsamkeit. 

Wen betrifft Einsamkeit?

Einsamkeit entsteht, wenn die eigenen sozialen Beziehungen nicht den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Der empfundene Mangel kann sich sowohl auf die Zahl der Kontakte als auch auf die Tiefe und Enge der Bindungen beziehen. Einsamkeit ist ein subjektives Gefühl, daher sind die Ursachen für Einsamkeit individuell und lassen sich nur schwer verallgemeinern. Von Einsamkeit sind sowohl ältere als auch jüngere Menschen betroffen. Besonders gefährdet sind Menschen in Übergangssituationen im Leben, wie dem Einstieg in Studium, Ausbildung, Beruf und Rente oder wenn die Person von einem Schicksalsschlag ereilt wird, etwa einer Trennung oder dem Verlust eines geliebten Menschen. Alleinlebende, Alleinerziehende, Singles, pflegende Angehörige sowie Menschen mit Migrationshintergrund, eingeschränkter Mobilität, gesundheitlichen Problemen, niedriger Bildung oder geringen finanziellen Möglichkeiten haben ein erhöhtes Risiko, von Einsamkeit betroffen zu sein. 

Was tut die Politik?

Seit Juni 2022 erarbeitete das Bundesgesellschaftsministerium federführend eine Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Sie beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, um Einsamkeit vorzubeugen und zu lindern. Bereits im Februar 2022 startete das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE). Es bündelt Wissen für konkrete Angebote und Orte gegen Einsamkeit. Das KNE macht bestehendes Engagement sichtbar und bringt diejenigen zusammen, die sich gegen Einsamkeit einsetzen. Das Kompetenznetz nutzt den Titel: „Gemeinsam aus der Einsamkeit.“ 

Am 13. Dezember 2023 hat das Bundeskabinett die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit beschlossen. In die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit sind alle Altersgruppen und alle Menschen, die aufgrund ihrer Lebensführung in bestimmten Lebensphasen von Einsamkeit betroffen sein können, eingeschlossen. Ziel ist es, Einsamkeit stärker zu beleuchten und zu begegnen. 

Einsam? Sozial isoliert? Oder allein?

Einsamkeit beschreibt die „unangenehme und subjektive Erfahrung, die empfunden wird, wenn die eigenen sozialen Beziehungen entweder quantitativ oder qualitativ als unzureichend empfunden werden“.

Einsamkeit, Alleinsein und soziale Isolation beschreiben unterschiedliche Zustände und Empfindungen. 

Einsamkeit ist ein subjektives Gefühl. Personen, die einsam sind, sind nicht zwangsläufig sozial isoliert. 

Umgekehrt sind sozial isolierte Personen nicht automatisch auch einsam. Soziale Isolation ist – anders als Einsamkeit – objektiv und als solche messbar. Soziale Isolation beschreibt die Menge der sozialen Kontakte oder die Häufigkeit von sozialer Interaktion, ohne dass eine niedrige Quantität und Häufigkeit als negativ empfunden werden muss. Alleinsein bezeichnet einen temporären Zustand, in dem keine anderen Personen in der Nähe sind. Somit unterscheidet sich das Alleinsein von sozialer Isolation, da diese einen dauerhaften Zustand beschreibt und von Einsamkeit, bei der es sich um eine subjektive negative Empfindung handelt. 

Welche Arten von Einsamkeit gibt es?
  • Emotionale/intime Einsamkeit: Fehlen einer engen, intimen Bindung, bzw. einer Person, der man vertrauen kann und die einen als Person bestätigt. 
  • Soziale/relationale Einsamkeit: Fehlen von guten Beziehungen zu Freund*innen oder Familie bzw. 
  • das Fehlen eines größeren sozialen Netzwerkes. 
  • Kollektive Einsamkeit: Fehlende Zugehörigkeit zu einer größeren Gruppe oder Gemeinschaft. 
  • Physische Einsamkeit: Fehlen von körperlicher Nähe. 

Spenden

Kann ich als Bürgerstiftung auch zum Spenden für die Aktion aufrufen?

Selbstverständlich können Sie als Bürgerstiftung zum Spenden für Hand in Hand in Norddeutschland aufrufen. Bitte beachten Sie, dass die Spendenaufrufe zwingend auf das offizielle Konto der Aktion führen müssen. Spendenaufrufe in Verbindung mit „Hand in Hand für Norddeutschland“ oder dem Spendenzweck „Bürgerstiftungen im Norden“ oder „Aus einsam wird gemeinsam“ dürfen nicht auf das Spendenkonto ihrer Stiftung führen. Hier noch mal das Konto der Aktion:

Bankverbindung:
IBAN: DE35 201 205 200 400 500 600
BIC: BFSWDE33HAN
Bank: Sozialbank
Spendenempfänger: Bürgerstiftungen im Norden

 

Kann für ein bestimmtes Projekt gespendet werden? Sind zweckgebundene Spenden möglich?

Nein. Die Spendenausschüttung erfolgt durch fachliche Vergabegremien.

Fließen die Spenden zu 100 Prozent in die Projektarbeit?

Ja, die Spendengelder, die im Rahmen der Programmaktion gesammelt werden, kommen zu 100 Prozent, unmittelbar und ausschließlich norddeutschen Projekten in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen zugute. Die Bürgerstiftungen tragen die Kosten für Verwaltung und Organisation aus Eigenmitteln.

Sind Sachspenden möglich?

Der NDR und die Bürgerstiftungen können im Rahmen der Aktion keine Sachspenden entgegennehmen.

Können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden?

Für Spenden bis 300 Euro reicht ein einfacher Zuwendungsnachweis aus. Dieser steht rechtzeitig zum Download zur Verfügung und kann zusammen mit einem Kontoauszug über den Spendenbetrag dem Finanzamt vorgelegt werden. Auf Wunsch erhalten Spender:innen ab einer Spende von 30 Euro oder aus besonderen Gründen eine Spendenbescheinigung. Anfragen bitte per E-Mail an: spendenservice@buegerstiftungen.de. Folgende Daten sind wichtig: Name, Vorname, Spendendatum, Betrag und vollständige Adresse.

Antragsverfahren und Fördermittel

Was kann durch die Aktion gefördert werden?

Die Aktion fördert Projekte in Norddeutschland die gegen Einsamkeit helfen und Menschen darin unterstützen, an der Gesellschaft teilzuhaben. Gefördert werden ausschließlich Projekte in den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen.  

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Bürgerstiftungen mit Sitz in einem der fünf Bundesländer, die Anträge für eigene Projekte oder Initiativen, die sie unterstützen möchten, einreichen können. Gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen können sich auch direkt um Förderung bewerben, sofern das Projekt zu den Förderzwecken passt. Projekte, die mit einem Dreh vom NDR begleitet werden, werden sicher über die Aktion gefördert.

Werden nur Projekte gefördert, die für einen Dreh vorgeschlagen wurden?

Nein. Das Antragsverfahren für Förderprojekte ist unabhängig von der Berichterstattung für die Benefizaktion. Alle Projekte, die von ihren Bürgerstiftungen für einen Dreh vorgeschlagen wurden, müssen mit Beginn des Antragsverfahrens (voraussichtlich Oktober/November 2024) über ein zentrales Förderportal einen Antrag einreichen. Darüber hinaus können sich auch Projekte bewerben, die für eine Berichterstattung durch den NDR nicht in Erwägung gezogen worden sind. Auch neu startende Projekte können einen Antrag auf Förderung einreichen.

Link zum Förderportal folgt

Wofür kann die Förderung verwendet werden?

Die Aktion fördert gemeinnützige Träger, die mit ihren bereits bestehenden oder neuen Angeboten und Projekten Menschen aus der Einsamkeit heraushelfen oder sie davor bewahren, in Einsamkeit abzurutschen, indem sie…  

  • Menschen dabei unterstützen, gemeinsam aktiv zu sein (z.B. Bürgersingen, Bürgersport, Jugendtreffs, Müttercafés, gemeinschaftsstiftende Aktionen oder Feste, Gemeinschaftsgärten).  
  • eine besonders gefährdete Zielgruppe erreichen (hier vor allem Jugendliche, junge Familien, von Armut betroffene Menschen, Menschen mit Migrationsgeschichte, chronisch kranke oder alte Menschen).  
  • Menschen zusammenbringen und begleiten, die sonst wenig Kontakt miteinander haben – z.B. generationenübergreifend (Mehrgenerationenhäuser, Mentorprojekte, Vorlese-Projekte, Selbsthilfegruppen).  
  • ältere Menschen in Kontakt mit ihrer Umwelt bringen (z.B. Mediencoaches, Seniorentreffpunkte).   
  • dort Angebote schaffen, wo es kaum welche gibt (z.B. in ländlichen Regionen).   
  • offene und niedrigschwellige Begegnungsorte vor Ort im Quartier schaffen (Bauspielplätze, Treffpunkte, Repair-Cafés)

Dabei ist uns wichtig, dass die Träger/Projekte 

  • bereits gut im Kontakt mit der Zielgruppe sind oder verlässliche Zugänge zur Zielgruppe haben, so dass die Angebote schnell Wirkung erzielen können. 
  • zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens im Sinne unserer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft beitragen und sich gegen jede Form von Diskriminierung einsetzen. 
Welche Kosten sind förderbar?
  • Die Förderhöhe für Projekte beträgt in der Regel zwischen 500,00 Euro und 25.000,00 Euro.  
  • Die Förderung kann bis zu drei Jahre verwendet werden.  
  • Es dürfen mehrere Anträge pro Träger gestellt werden. Über die Förderung entscheidet ein Beirat.  
  • Frühstmöglicher Start der Förderung ist Mai 2025.  
  • Förderfähig sind alle projektbezogenen Personal- und Sachkosten, z.B. Honorare, Personalkosten, Ehrenamtspauschalen, Fahrtkosten, Materialkosten, Anschaffungen, Mieten oder Verpflegung. 
Welche Kosten sind nicht förderbar?
  • Overheadkosten/allgemeine Verwaltungskosten (z. B. Personalverwaltung, Buchführung, Rechnungswesen, Spendenverwaltung, Kommunikation, Bürokosten).  
  • Einzelfallhilfe  
  • Maßnahmen für die grundsätzlich eine öffentliche Verpflichtung bzw. eine Zuwendungsfinanzierung besteht.  
  • Ausgaben für Werbung und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, auch Veranstaltungen und Aktionen werblicher Art.  
  • Abholung und Lagerung von Sachspenden.  
  • Gemeinkosten (Miete, Mietnebenkosten und Abschreibungen).  
  • Allgemeine Personalkosten zur Akquise von Ehrenamtlichen ohne Projektbezug.  
  • größere Reisetätigkeiten.
Wie reiche ich einen Förderantrag ein?

Die Antragsstellung erfolgt über ein eigenes Antragsportal. Das Antragsverfahren läuft in zwei Stufen. Die erste Antragsfrist läuft für alle Projekte aus dem Interessenbekundungsverfahren. Sie ist am 5.11 gestartet und endet am 30.11.2024. Die zweite Antragsrunde richtet sich auch an Projekte, die bisher nicht im Interessenbekundungsverfahren berücksichtigt wurden. Sie läuft vom 01.12.2024 bis zum 31.01.2025.

Alle Organisationen, die im Interessenbekundungsverfahren Projekte eingereicht haben, haben am 6.11 zwei Mails erhalten (bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner): Eine Mail mit einem Zugangslink zum Antragsportal und eine weitere Mail mit ausführlicheren Informationen zum Verfahren.

Wie wird über die Förderung entschieden?

Über die Verwendung der Spendengelder entscheiden Vergabegremien auf Empfehlung der lokalen Bürgerstiftungen. Sie bestehen aus

  • Vertreter:innen des NDR,
  • überregionalen Koordinator:innen der Bürgerstiftungen, die Überblick über das gesamte Verfahren haben,
  • regionalen Vertreter:innen der Bürgerstiftungen aus dem jeweiligen Bundesland, die die Arbeit der Projekte vor Ort kennen.

So ist sichergestellt, dass die Gelder dort eingesetzt werden, wo sie nachhaltig helfen.  

Die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie Bremen erhalten je einen Sockelbetrag. Der Sockelbetrag stellt sicher, dass jedes Bundesland mit einem angemessenen Anteil der Spenden rechnen kann, auch wenn es beispielsweise im Vergleich weniger Einwohner:innen hat.  Die Verteilung der darüber hinaus eingehenden Gelder mit dem Königsteiner Schlüssel ist ein bewährtes Instrument, das festlegt, wie die einzelnen Bundesländer an gemeinsamen Finanzierungen zu beteiligen sind. 

Ziel ist eine möglichst breite Verteilung der Mittel auf Bürgerstiftungen und Projekte. Entscheidend für die Mittelvergabe ist letztlich aber, dass das jeweilige Projekt überzeugend gegen Einsamkeit wirkt.

Frühestmögliche Auszahlung der Fördermittel ist voraussichtlich Mai 2025.  

Wer ist mein:e Ansprechpartner:in für Fragen?

Bei technischen Problemen mit dem Antragsportal wenden Sie sich bitte an:

antragsportal@buergerstiftungen.de

 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an den Antragsservice Ihres Bundeslandes:

Antragsservice-Nds@buergerstiftungen.de

Antragsservice-HH@buergerstiftungen.de

Antragsservice-MV@buergerstiftungen.de

Antragsservice-SH@buergerstiftungen.de

Antragsservice-HB@buergerstiftungen.de