Die Benefizaktion des NDR „Hand in Hand für Norddeutschland“ kooperiert in diesem Jahr mit den norddeutschen Bürgerstiftungen – also allen Bürgerstiftungen aus Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, zusammen mehr als 80 Bürgerstiftungen. Gemeinsam setzen sich die Partner das Ziel, die Einsamkeit vieler Menschen in unserer Mitte sichtbar zu machen und zu mindern – mit vielfältigen Projekten und hoher Aufmerksamkeit für dieses wichtige gesellschaftliche Thema.
Den gesamten November über werden dafür von den Journalist:innen des NDR und Radio Bremen ausgewählte Bürgerstiftungen, ihre operativen Projekte und ihre Förderprojekte in Fernseh- und Radiobeiträgen portraitiert.
Die Spendenaktion startet am 2. Dezember 2024 in allen Programmen des NDR und Radio Bremen, Höhepunkt ist der Spendentag am 13. Dezember 2024. Bis dahin ist viel zu tun! Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zum Was, Wann, Wie und Wer bei der Arbeit mit den Kolleg:innen vom NDR und Radio Bremen. Und immer gilt: Bei ungeklärten Fragen kontaktieren Sie uns bitte – gemeinsam finden wir Lösungen.
Sämtliche Presseaktivitäten, die mit der Benefiz-Aktion im Zusammenhang stehen, müssen vorab vom NDR freigegeben werden. Planen Sie deswegen bitte ein paar Tage mehr Vorlauf als üblich ein. Wenn Sie bezüglich der Aktion Kontakt mit anderen Medienhäusern als dem NDR haben, kontaktieren Sie bitte Andra John, sie wird die Abstimmung mit dem NDR in die Wege leiten:
Andra John
BürgerStiftung Hamburg
Bereichsleitung Philanthropie
Andra.john@buergerstiftung-hamburg.de
T 040 87 88 969-68
M 0176 47 08 70 78
Bei allen Fragen zur Planung und Durchführung von Medienbeiträgen melden Sie sich bitte bei:
Anja Michalke
BürgerStiftung Hamburg
Bereich Kommunikation
T 040 89 72 70 03
Oeffentlichkeitsarbeit@buergerstiftungen.de
Bei allen weiteren Fragen zur Aktion melden Sie sich bei Ihrer/Ihrem zuständigen Regionalkoordinator:in oder Ihrer Ansprechperson:
Bremen
Eberhard Muras
Bürgerstiftung Bremen
Vorstandsvorsitzender
e.muras@buergerstiftung-bremen.de
Hamburg
Liv-Malin Hentschel
BürgerStiftung Hamburg
Mitarbeiterin Philanthropie und Kommunikation
T 040 87 88 969-82
liv.hentschel@buergerstiftung-hamburg.de
Mecklenburg-Vorpommern
Franz-Martin Schäfer
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Leitung juristische Beratung
T 03981 4569-668
franz.schaefer@d-s-e-e.de
Niedersachen
Claudia Beißner
Bürgerstiftung Hannover
Geschäftsführerin
T 0511 450 007-74
beissner@buergerstiftung-hannover.de
Schleswig-Holstein
Olaf Seiler
Bürgerstiftung Elmshorn
Geschäftsführer
T 04121 292 140
M 0176 487 13967
o.seiler@buergerstiftung-elmshorn.de
Selbstverständlich können Sie als Bürgerstiftung zum Spenden für „Hand in Hand in Norddeutschland“ aufrufen. Bitte beachten Sie, dass die Spendenaufrufe zwingend auf das offizielle Konto der Aktion führen müssen. Spendenaufrufe in Verbindung mit „Hand in Hand für Norddeutschland“ oder dem Spendenzweck „Bürgerstiftungen im Norden“ oder „Aus einsam wird gemeinsam“ dürfen nicht auf das Spendenkonto ihrer Stiftung führen. Hier noch mal das Konto der Aktion:
Bankverbindung:
IBAN: DE35 201 205 200 400 500 600
BIC: BFSWDE33HAN
Bank: Sozialbank
Spendenempfänger: Bürgerstiftungen im Norden
Ab dem 13.09. dürfen Bürgerstiftungen auf ihren Webseiten über die Aktion informieren. Ihre Projekte und Förderprojekte sind erst Teil der Aktion, wenn ein Drehtermin vereinbart wurde (eine spätere mögliche Förderung ist nicht an einen Dreh gebunden). Für Ihre Webseiten steht eine Textvorlage als Download zur Verfügung. Achtung: Wenn Sie das offizielle „Hand in Hand“-Logo auf Ihrer Website einbinden möchten, muss das individuell mit dem NDR abgestimmt werden. Wenden Sie sich dafür an Andra John von der BürgerStiftung Hamburg.
Hier finden Sie die mit dem NDR abgestimmt Textvorlage:
Wenn Sie möchten, verwenden Sie zur auch gern die Text/Bildmarke „Bürgerstiftungen im Norden“
Ab dem 29.11 dürfen Bürgerstiftungen auf ihren Social Media Kanälen über die Aktion informieren. Ihre Projekte und Förderprojekte sind erst Teil der Aktion, wenn ein Drehtermin vereinbart wurde (eine spätere mögliche Förderung ist nicht an einen Dreh gebunden). Wir freuen uns, wenn Sie die mit dem NDR abgestimmten Vorlagen zur Kommunikation nutzen mögen. Damit erreichen wir ein einheitliches Erscheinungsbild nach außen und sind leicht wieder erkennbar. Das offizielle „Hand in Hand“ Logo darf auf Social Media nur im Rahmen der Design-Vorlage verwendet werden.
Außerdem hat der NDR freundlicherweise die Trailer zu Aktion mit uns geteilt. Sie stehen im 16:9 Format zum Download bereit. Benutzen Sie gern die Hashtags #HandInHand #HandInHandFürNorddeutschland
Im PDF finden Sie zwei mit dem NDR abgestimmte Texte, die Sie gern für die Captions verwenden dürfen. Bitte nutzen Sie für Ihre Postings die Hashtags #HandInHand #HandInHandFürNorddeutschland
Es steht eine Ready-to-Post Vorlage als .jpg Dateien zum Download zur Verfügung.
Zusätzlich stehen Canva-Vorlagen zur Bearbeitung bereit, wenn Sie ihr Logo unten rechts in der Logoleiste hinzufügen wollen und über spezifische Projekte berichten möchten. (Canva ist ein kostenloses Grafikdesigntool)
Um die Vorlagen zu öffnen, erstellen Sie sich bitte einen kostenlosen Account. Dann klicken Sie auf der Startseite auf das Dokument
Und dann rechts oben auf „Markenvorlage verwenden“
Bei Fragen zu den Posting-Vorlagen wenden Sie sich gern an
Neele Wulff
BürgerStiftung Hamburg
neele.wulff@buergerstiftung-hamburg.de
Ja! Sie können folgende Projekte für einen Dreh vorschlagen:
Sie können gern Projekte aus Ihrer Region ansprechen, die Sie aus den Mitteln der Aktion sicher fördern möchten und die auf das Thema Einsamkeit einzahlen. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang darauf, dass das potenzielle neue Projekt laut Ihrer Satzung gefördert werden darf. Grundsätzlich sind viele verschiedene Zielgruppen und Förderzwecke von Einsamkeit betroffen, sodass die Problemlage Einsamkeit über viele Satzungszwecke förderbar ist.
Nur Bürgerstiftungen mit Sitz in einem der fünf Bundesländer können Projekte oder Initiativen als Vorschlag für einen Dreh einreichen. Alle Projekte müssen Einsamkeit mildern und in folgenden Bereichen aktiv sein:
Die Beiträge werden voraussichtlich ab Oktober 2024 entstehen, mit einem Schwerpunkt auf November 2024. Alle vorgeschlagenen Projekte müssen in diesem Zeitraum medial zu begleiten sein.
In Einzelfällen sind Drehtermine auch noch Anfang Dezember möglich.
Ein gelungenes Projekt hört sich nicht nach Einsamkeit an und sieht auch nicht danach aus. „Einsamkeit“ ist aber das über allem stehende Spendenthema dieses Jahres. Die Menschen aus den Projekten können anschaulich machen, wieso sie Dank des Projekts nicht (mehr) einsam sind. Persönliche Entwicklungen und Problemlagen sind interessant. Was war die Initialzündung des Projekts, die Ausgangssituation? Wie ist der Jetzt-Zustand, wohin soll sich das Projekt entwickeln? Was ist das Besondere, was ist der emotionale Moment und wie lässt er sich erzählen, darstellen? Achtung: Fernsehmedien benötigen bewegte Bilder; jemand, der hauptsächlich in die Kamera spricht, verliert schnell das Interesse der Zuschauenden.
Letztendlich geht es darum, die Sympathien des Publikums zu wecken. Warum ist das Projekt förderungswürdig, was tut es für das Gemeinwohl, was für jeden Einzelnen? Es soll auch deutlich werden: Wozu werden Gelder benötigt? (Siehe in diesem Zusammenhang auch unten „Welche Kosten sind förderbar?“) Der Spendenbedarf muss klar sein, aber bitte keine Beträge nennen!
Wichtig: Bei Berichten über externe Projekte sollte auch die beteiligte Bürgerstiftung Erwähnung finden – die Bürgerstiftungen sind der diesjährige Partner.
Die berichterstattenden Journalist:innen entscheiden eigenständig und kompetent darüber, was in dem Beitrag gezeigt wird. Die Bürgerstiftungen dürfen mit guten Ideen unterstützen, aber die Programmhoheit liegt bei dem NDR.
Wenn sich der NDR oder Radio Bremen bei Ihnen oder einem ihrer Projekte meldet, informieren Sie bitte Anja Michalke oder Ihre/Ihren zuständige:n Regionalkoordinator:in (siehe oben „Wer ist mein:e Ansprechpartner:in für Fragen?“).
Geben Sie diese Informationen bitte auch an die Projektverantwortlichen weiter.
Die Menschen, die für das Projekt wesentlich sind, sollten auch dargestellt werden können. Ehrenamtliche, die das Projekt am Laufen halten, Teilnehmende, denen eine Aktivität gut tut, die von sich erzählen mögen. Ggf. auch Initiator:innen, Vorsitzende der Bürgerstiftung, das jedoch nur, wenn es den Beitrag sinnvoll ergänzt. Wichtig ist, dass alle teilnehmenden Personen authentisch wirken und dem Fernseh-/Hörfunk-Beitrag positiv gegenüberstehen. Ein gutes Argument für die Teilnahme an einem Beitrag ist der Nutzen für die Bürgerstiftung und die gute Sache, aber wenn jemand partout nicht teilnehmen möchte, ist das zu respektieren und es muss ein:e andere:r Protagonist:in für den Beitrag gefunden werden. Von den Menschen, die gefilmt oder aufgenommen werden, müssen zwingend Einverständniserklärungen (bei Menschen unter 18 unbedingt im Vorfeld von den Eltern) eingeholt werden. Planen Sie dafür genug Vorlauf ein. Hier können Sie die Einverständniserklärung herunterladen:
Die rund 80 Bürgerstiftungen im Norden bringen Menschen zusammen. Sie sind leicht zugänglich, unterstützen dort, wo die Belastung groß ist und fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie wirken lokal vor Ort und stärken Engagement und Ehrenamt. Ihre Projekte machen Nachbarschaften geselliger und empathischer. Bürgerstiftungen werden getragen von dem Engagement der Menschen vor Ort. Sie sind vernetzt mit vielen kleineren Projekten und Initiativen. Ihr Handeln geschieht auf Basis der lokalen Interessen und Bedürfnisse.
Einsamkeit bekämpfen, heißt für die Bürgerstiftungen in erster Linie, den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken. Sie bringen Menschen zusammen, die sich für ihre Gemeinschaften engagieren möchten und mobilisieren Ressourcen, um positive Veränderungen zu bewirken. Zu ihren Zielen gehört es, Projekte zu fördern, die
Durch das gemeinsame Engagement vieler Menschen entstehen starke Netzwerke, die die Resilienz der Gemeinschaften erhöhen und ihnen die Fähigkeit geben, auf Herausforderungen flexibel zu reagieren. So werden Bürgerstiftungen zu Motoren für positive Veränderungen und zu Ankerpunkten für bürgerliches Engagement und Solidarität.
Einsamkeit zieht sich durch die gesamte Gesellschaft und durch alle Altersgruppen (Quelle: Einsamkeitsbarometer des Bundesfamilienministeriums). Jede:r dritte Bundesbürger:in zwischen 18 und 53 Jahren fühlt sich einer aktuellen Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung BiB zumindest zeitweise einsam. Jeder und Jede vierte zwischen 18 und 69 Jahren ist sogar sehr einsam, so die Stiftung Deutsche Depressionshilfe. Das ist ein großes Problem: Einsamkeit kann auf Dauer krank machen – und wirkt sich auch auf die Gesellschaft aus. Laut Studien, u.a. vom BiB, lehnen Menschen, die sich häufig allein und unverbunden fühlen, mit höherer Wahrscheinlichkeit die Demokratie ab, engagieren sich weniger und stimmen eher autoritären Haltungen bis hin zu politischer Gewalt zu.
Einsamkeit kann Jede und Jeden treffen. Das Bundesgesellschaftsministerium setzt sich dafür ein, dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung wirksam zu begegnen – zum Beispiel mit Orten, an die sich einsame Menschen wenden können. Das Gefühl der Einsamkeit kann in jedem Alter und in jeder Lebenssituation entstehen. Millionen Menschen in Deutschland fühlen sich einsam. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe geht das Bundesgesellschaftsministerium deshalb in einem breiten Prozess an – mit einer Strategie gegen Einsamkeit.
Einsamkeit entsteht, wenn die eigenen sozialen Beziehungen nicht den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Der empfundene Mangel kann sich sowohl auf die Zahl der Kontakte als auch auf die Tiefe und Enge der Bindungen beziehen. Einsamkeit ist ein subjektives Gefühl, daher sind die Ursachen für Einsamkeit individuell und lassen sich nur schwer verallgemeinern. Von Einsamkeit sind sowohl ältere als auch jüngere Menschen betroffen. Besonders gefährdet sind Menschen in Übergangssituationen im Leben, wie dem Einstieg in Studium, Ausbildung, Beruf und Rente oder wenn die Person von einem Schicksalsschlag ereilt wird, etwa einer Trennung oder dem Verlust eines geliebten Menschen. Alleinlebende, Alleinerziehende, Singles, pflegende Angehörige sowie Menschen mit Migrationshintergrund, eingeschränkter Mobilität, gesundheitlichen Problemen, niedriger Bildung oder geringen finanziellen Möglichkeiten haben ein erhöhtes Risiko, von Einsamkeit betroffen zu sein.
Seit Juni 2022 erarbeitete das Bundesgesellschaftsministerium federführend eine Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Sie beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, um Einsamkeit vorzubeugen und zu lindern. Bereits im Februar 2022 startete das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE). Es bündelt Wissen für konkrete Angebote und Orte gegen Einsamkeit. Das KNE macht bestehendes Engagement sichtbar und bringt diejenigen zusammen, die sich gegen Einsamkeit einsetzen. Das Kompetenznetz nutzt den Titel: „Gemeinsam aus der Einsamkeit.“
Am 13. Dezember 2023 hat das Bundeskabinett die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit beschlossen. In die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit sind alle Altersgruppen und alle Menschen, die aufgrund ihrer Lebensführung in bestimmten Lebensphasen von Einsamkeit betroffen sein können, eingeschlossen. Ziel ist es, Einsamkeit stärker zu beleuchten und zu begegnen.
Einsamkeit beschreibt die „unangenehme und subjektive Erfahrung, die empfunden wird, wenn die eigenen sozialen Beziehungen entweder quantitativ oder qualitativ als unzureichend empfunden werden“.
Einsamkeit, Alleinsein und soziale Isolation beschreiben unterschiedliche Zustände und Empfindungen.
Einsamkeit ist ein subjektives Gefühl. Personen, die einsam sind, sind nicht zwangsläufig sozial isoliert.
Umgekehrt sind sozial isolierte Personen nicht automatisch auch einsam. Soziale Isolation ist – anders als Einsamkeit – objektiv und als solche messbar. Soziale Isolation beschreibt die Menge der sozialen Kontakte oder die Häufigkeit von sozialer Interaktion, ohne dass eine niedrige Quantität und Häufigkeit als negativ empfunden werden muss. Alleinsein bezeichnet einen temporären Zustand, in dem keine anderen Personen in der Nähe sind. Somit unterscheidet sich das Alleinsein von sozialer Isolation, da diese einen dauerhaften Zustand beschreibt und von Einsamkeit, bei der es sich um eine subjektive negative Empfindung handelt.
Es gibt eine Vielzahl von Informationen zum Thema Einsamkeit. Die wichtigsten Quellen finden Sie hier:
Selbstverständlich können Sie als Bürgerstiftung zum Spenden für Hand in Hand in Norddeutschland aufrufen. Bitte beachten Sie, dass die Spendenaufrufe zwingend auf das offizielle Konto der Aktion führen müssen. Spendenaufrufe in Verbindung mit „Hand in Hand für Norddeutschland“ oder dem Spendenzweck „Bürgerstiftungen im Norden“ oder „Aus einsam wird gemeinsam“ dürfen nicht auf das Spendenkonto ihrer Stiftung führen. Hier noch mal das Konto der Aktion:
Bankverbindung:
IBAN: DE35 201 205 200 400 500 600
BIC: BFSWDE33HAN
Bank: Sozialbank
Spendenempfänger: Bürgerstiftungen im Norden
Nein. Die Spendenausschüttung erfolgt durch fachliche Vergabegremien.
Ja, die Spendengelder, die im Rahmen der Programmaktion gesammelt werden, kommen zu 100 Prozent, unmittelbar und ausschließlich norddeutschen Projekten in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen zugute. Die Bürgerstiftungen tragen die Kosten für Verwaltung und Organisation aus Eigenmitteln.
Der NDR und die Bürgerstiftungen können im Rahmen der Aktion keine Sachspenden entgegennehmen.
Für Spenden bis 300 Euro reicht ein einfacher Zuwendungsnachweis aus. Dieser steht rechtzeitig zum Download zur Verfügung und kann zusammen mit einem Kontoauszug über den Spendenbetrag dem Finanzamt vorgelegt werden. Auf Wunsch erhalten Spender:innen ab einer Spende von 30 Euro oder aus besonderen Gründen eine Spendenbescheinigung. Anfragen bitte per E-Mail an: spendenservice@buegerstiftungen.de. Folgende Daten sind wichtig: Name, Vorname, Spendendatum, Betrag und vollständige Adresse.
Die Aktion fördert Projekte in Norddeutschland die gegen Einsamkeit helfen und Menschen darin unterstützen, an der Gesellschaft teilzuhaben. Gefördert werden ausschließlich Projekte in den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen.
Antragsberechtigt sind Bürgerstiftungen mit Sitz in einem der fünf Bundesländer, die Anträge für eigene Projekte oder Initiativen, die sie unterstützen möchten, einreichen können. Gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen können sich auch direkt um Förderung bewerben, sofern das Projekt zu den Förderzwecken passt. Projekte, die mit einem Dreh vom NDR begleitet werden, werden sicher über die Aktion gefördert.
Nein. Das Antragsverfahren für Förderprojekte ist unabhängig von der Berichterstattung für die Benefizaktion. Alle Projekte, die von ihren Bürgerstiftungen für einen Dreh vorgeschlagen wurden, müssen mit Beginn des Antragsverfahrens (voraussichtlich Oktober/November 2024) über ein zentrales Förderportal einen Antrag einreichen. Darüber hinaus können sich auch Projekte bewerben, die für eine Berichterstattung durch den NDR nicht in Erwägung gezogen worden sind. Auch neu startende Projekte können einen Antrag auf Förderung einreichen.
Link zum Förderportal folgt
Die Aktion fördert gemeinnützige Träger, die mit ihren bereits bestehenden oder neuen Angeboten und Projekten Menschen aus der Einsamkeit heraushelfen oder sie davor bewahren, in Einsamkeit abzurutschen, indem sie…
Dabei ist uns wichtig, dass die Träger/Projekte
Die Antragsstellung erfolgt über ein eigenes Antragsportal. Das Antragsverfahren läuft in zwei Stufen. Die erste Antragsfrist läuft für alle Projekte aus dem Interessenbekundungsverfahren. Sie ist am 5.11 gestartet und endet am 30.11.2024. Die zweite Antragsrunde richtet sich auch an Projekte, die bisher nicht im Interessenbekundungsverfahren berücksichtigt wurden. Sie läuft vom 01.12.2024 bis zum 31.01.2025.
Alle Organisationen, die im Interessenbekundungsverfahren Projekte eingereicht haben, haben am 6.11 zwei Mails erhalten (bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner): Eine Mail mit einem Zugangslink zum Antragsportal und eine weitere Mail mit ausführlicheren Informationen zum Verfahren.
Über die Verwendung der Spendengelder entscheiden Vergabegremien auf Empfehlung der lokalen Bürgerstiftungen. Sie bestehen aus
So ist sichergestellt, dass die Gelder dort eingesetzt werden, wo sie nachhaltig helfen.
Die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie Bremen erhalten je einen Sockelbetrag. Der Sockelbetrag stellt sicher, dass jedes Bundesland mit einem angemessenen Anteil der Spenden rechnen kann, auch wenn es beispielsweise im Vergleich weniger Einwohner:innen hat. Die Verteilung der darüber hinaus eingehenden Gelder mit dem Königsteiner Schlüssel ist ein bewährtes Instrument, das festlegt, wie die einzelnen Bundesländer an gemeinsamen Finanzierungen zu beteiligen sind.
Ziel ist eine möglichst breite Verteilung der Mittel auf Bürgerstiftungen und Projekte. Entscheidend für die Mittelvergabe ist letztlich aber, dass das jeweilige Projekt überzeugend gegen Einsamkeit wirkt.
Frühestmögliche Auszahlung der Fördermittel ist voraussichtlich Mai 2025.
Bei technischen Problemen mit dem Antragsportal wenden Sie sich bitte an:
antragsportal@buergerstiftungen.de
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an den Antragsservice Ihres Bundeslandes:
Antragsservice-Nds@buergerstiftungen.de
Antragsservice-HH@buergerstiftungen.de
Antragsservice-MV@buergerstiftungen.de