An die BürgerStiftung Hamburg spenden:

 

FAQs zum Förderverfahren

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Förderverfahren zur NDR Benefizaktion „Hand in Hand“ mit den „Bürgerstiftungen im Norden“ als Partner

Hinweis: Die nachfolgenden Informationen richten sich an Hamburger Projektträger.

Kommunikation der Entscheidung

Die BürgerStiftung Hamburg gibt die Beiratsentscheidungen an die Projektträger weiter. Es wird ein Fördervertrag zwischen der BürgerStiftung und dem Projektträger geschlossen. Sie bleibt erste Ansprechperson bei Fragen oder Änderungswünschen.

Projekte, die bewilligt sind, erhalten die volle beantragte Summe.

Projekte, die teilbewilligt sind, erhalten einen Teilbetrag zusammen mit dem Hinweis, wie gekürzt wurde. Hier gibt es im Schwerpunkt zwei Varianten: Es wurde in der Länge der Laufzeit oder innerhalb einzelner Posten gekürzt.

Projekte, die abgelehnt werden, erhalten ausschließlich eine systemgenerierte Benachrichtigung aus dem Antragsportal.

Fördervertrag

Ein Fördervertrag regelt folgende Dinge:

  • Rahmen der Förderung (Fördersumme aufgeschlüsselt nach Kostenposition, Mittelabrufe, etc.)
  • Sachgemäße Projektumsetzung
  • Berichts- und Informationspflicht
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Datenschutz
  • Laufzeit, Antragsänderung und Kündigung
Übersicht Anträge im Antragsportal

Eine Übersicht aller Ihrer Anträge finden Sie wie gewohnt im Antragsportal. In dieser Übersicht sehen Sie den Status der Anträge. Gehen Sie wie folgt vor:

Loggen Sie sich mit Ihren bekannten Zugangsdaten ein unter https://hand-in-hand.buergerstiftung-hamburg.de/

Auf der Startseite klicken Sie unter dem Bereich Meine Förderanträge auf „Laufende Antragsverfahren verwalten“.

Mittelabruf

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Kalenderjahren. Bei Fördersummen über 10.000 Euro reicht der Projektträger einen Mittelabrufplan, auf dem von der BürgerStiftung Hamburg zur Verfügung gestellten Formblatt, ein. Die BürgerStiftung Hamburg überweist dann die jeweiligen Raten zu Beginn des Kalenderjahres auf das vom Träger im Antragsportal angegebene Konto.

Download Formblatt Mittelabrufplan

Änderungen in der laufenden Projektarbeit

Sollten sich im Laufe der Projektlaufzeit unvorhergesehene Änderung am Projekte ergeben, dazu gehören auch eine Veränderung der Projektlaufzeit oder ein Abbruch des Projektes, sind Sie verpflichtet, diese der Ansprechperson in in der BürgerStiftung Hamburg mitzuteilen. Diese gibt die Informationen dann an den Verein Stiften für alle e.V. weiter.

Verwendungsnachweise

Der abschließende Verwendungsnachweis erfolgt digital über das Antragsportal. Die Frist ist sechs Wochen nach Ablauf des Projektes. Es erfolgt eine Erinnerung über das Portal.

Der Bericht und der zahlenmäßige Nachweis erfolgen ähnlich wie beim Antrag über einen digitalen Fragebogen. Es werden keine Belege angefordert, die Prüfenden behalten sich aber vor, diese bei Unstimmigkeiten nachzufordern.

Bei Projekten mit längerer Laufzeit fordern wir einen formlosen Zwischenbericht per Email. Informationen zum Abgabezeitpunkt finden Sie im Fördervertrag.

Die Möglichkeit, einen Verwendungsnachweis zu erstellen, wird es ab Herbst 2025 nach dem erfolgreichen Login unter https://hand-in-hand.buergerstiftung-hamburg.de/ im Antragsportal geben.

Prüfung der Verwendungsnachweise

Die Prüfung des Verwendungsnachweises (VN) erfolgt ähnlich wie die Antragsprüfung über das Portal. Sollte es Unklarheiten im VN geben, wird die Ansprechperson in der BürgerStiftung Hamburg direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Die abschließende Prüfung übernimmt der Verein Stiften für alle e.V.. 

Restmittel

Wenn Restmittel übrigbleiben, bitten wir Sie, im ersten Schritt gemeinsam mit Ihrer Ansprechperson zu prüfen, ob diese noch sinnvoll für die Umsetzung des Projektes eingesetzt werden können, beispielsweise durch die Verlängerung der Projektlaufzeit. Sollte das der Fall sein, informiert die BürgerStiftung Hamburg den Verein Stiften für alle e.V. (siehe hierzu auch den Punkt Änderungen in der laufenden Projektarbeit). Wenn aber am Ende doch Geld übrigbleibt, werden Sie nach Einreichung des Verwendungsnachweises dazu aufgefordert, dieses an die BürgerStiftung Hamburg zurückzuüberweisen. Diese überweist dann das Geld an den Verein Stiften für alle e.V.. 

Öffentlichkeitsarbeit

Geförderte Projekte sind nicht verpflichtet auf die Förderung durch Stiften für alle e.V., die BürgerStiftungen  Hamburg oder den NDR hinzuweisen, können es aber in die Kommunikation aufnehmen. Projektträger dürfen die Förderzusage durch die Benefizaktion „Hand in Hand“ nennen und auch das Hand-in-Hand-Logo oder das Logo der BürgerStiftung Hamburg dafür verwenden. Nicht gestattet ist die Nennung von Geldbeträgen.

Download des NDR-Logos

  

Kontakt

Ansprechperson bei Fragen oder Änderungen:

Johanna Werheid

Projektkoordinatorin Hand in Hand bei der BürgerStiftung Hamburg

antragsservice-hh@buergerstiftungen.de