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Partizipation

Partizipation

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

 

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Teilhabe ermöglichen

„Nichts ohne uns über uns!“ – Dieser Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention betont das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe an der Mitgestaltung von Politik und Gesellschaft. Dennoch stoßen Menschen mit Behinderungen häufig auf Barrieren, die überwunden werden müssen. Damit Teilhabe möglich ist, braucht es neben der Sensibilisierung und dem Abbau von Barrieren auch starke und sichtbare Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Dafür ist eine verlässliche finanzielle Unterstützung notwendig.

Der Partizipationsfonds wurde eingerichtet, um Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände zu unterstützen, gleichberechtigt an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten teilzuhaben. Dabei steht insbesondere die Selbstbefähigung (Empowerment) im Vordergrund, damit sie ihre Interessen eigenständig und selbstbestimmt vertreten können.

 

Wer kann Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind vor allem Selbstvertretungs- und Angehörigenorganisationen sowie Initiativen von Menschen mit Behinderungen. Initiativen können den Antrag nur gemeinsam mit Kooperationspartnern einreichen. Auch Projekte von anderen Organisationen können gefördert werden, sofern die Selbstbefähigung von Menschen mit Behinderungen das zentrale Element des Projekts ist. Die antragstellenden Organisationen müssen als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sein und ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg haben.

 

Was wird gefördert?

Bei der Förderung ist es entscheidend, ob es sich um Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten handelt von:

A. Selbstvertretungs- und Angehörigenorganisationen

  • Durchführung von und Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten
  • Auf- und Ausbau von Organisationsstrukturen, z.B. unterstützendes hauptamtliches Personal
  • Digitalisierung der Organisationen
  • Nachwuchsförderung
  • Barrierefreie Infomaterialien und Öffentlichkeitsarbeit
  • Erfahrungsaustausch und Vernetzung
  • Behinderungsspezifische Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche
  • Assistenzleistungen für ehren- und hauptamtlich Tätige
  • Sonstige Maßnahmen zum Empowerment der Organisation und ihrer Mitglieder

 

B. Organisationen, die ihre Strukturen für Menschen mit Behinderungen öffnen und weiter stärken wollen durch

  • Organisationsentwicklung im Bereich Barrierefreiheit (z.B. strukturelle Öffnung der Organisation für Menschen mit Behinderungen und Beratung zur Barrierefreiheit in der Organisationsstruktur)
  • Netzwerktreffen und Austauschmöglichkeiten
  • Behinderungsspezifische Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche
  • Assistenzleistungen für ehren- und hauptamtlich Tätige

 

Förderung und Antragstellung

Pro Projekt können bis zu 6000 Euro beantragt werden. In Ausnahmefällen sind bis zu 20000 Euro pro Projekt möglich, z.B. für Personalkosten zum Auf- und Ausbau von Organisationsstrukturen sowie für damit verbundene Digitalisierungsmaßnahmen und ggf. für Öffentlichkeitsarbeit. Jede Organisation kann mehrere Projektanträge einreichen, jedoch beträgt die maximale Fördersumme pro Förderjahr 20000 Euro.

Nächste Antragsfrist:
31. März 2025

Beratung

Wir bieten Beratung vor der Antragstellung per Telefon, online oder vor Ort an. Benötigen Sie eine Beratung mit Assistenz? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail, damit wir einen Termin vereinbaren und Assistenz dazuholen können. E-Mail: partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de

 

Förderfähig sind

  • Personalkosten
  • Honorare (z.B. für Dienstleister)
  • Aufwandsentschädigungen, Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen
  • Projektbezogene Ausgaben (z.B. Fachliteratur, Laptops, technische Geräte und Software)
  • Verpflegung (z.B. für Fortbildungen)
  • Mieten (z.B. für Veranstaltungen)
  • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
  • Verwaltungskosten (z.B. Porto, Bewirtschaftungsausgaben, Versicherungen und Abgaben/Beiträge wie GEMA)
  • sonstige aktivitäts- oder projektbezogene Ausgaben

 

Zur Zeit ist es nicht möglich, einen Antrag zu stellen.

 

Förderrichtlinien werden in Kürze veröffentlicht

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Unser Beirat

In einem ehrenamtlichen Beirat entscheiden Menschen mit Behinderungen als Expert:innen in eigener Sache mit über die Förderung von Projekten. Die Mitglieder des Beirates sind in der Stadt sehr gut vernetzt und auch selbst in unterschiedlichsten Verbänden und Selbstorganisationen engagiert.

Die Sozialbehörde und die BürgerStiftung Hamburg prüfen die Anträge auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit. Der Beirat spricht Empfehlungen zu den förderfähigen Projekten aus und berät in formalen und inhaltlichen Fragen des Fonds.

 

Mitglieder des Beirats

Wir suchen neue Mitglieder. Machen Sie mit!

 

Beisitzerinnen

  • Franziska Pohl | Referentin Grundsätze der Gleichstellung, Sozialbehörde
  • Ulrike Kloiber | Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

 

Förderer

Logo Hamburg Sozialbehörde

Sozialbehörde Hamburg

 

Ansprechpartnerin

Dr. Chisha Chakanga
Projektkoordinatorin Partizipationsfonds
Tel: 040 87 88 969-621
E-Mail: partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de