An die BürgerStiftung Hamburg spenden:
Partizipation

Themenfonds

Partizipation

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

 

 

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Partizipation

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

 

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Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

 

Themenfonds

Partizipation

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

 

Teilhabe ermöglichen

„Nichts ohne uns über uns!“ – das ist ein zentraler Grundsatz der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Menschen mit Behinderungen werden jedoch oft nicht beteiligt, wenn es um die Mitgestaltung von Politik und Gesellschaft geht. Sie stoßen auf vielfältige Barrieren, die sie überwinden müssen. Aber es braucht auch stabile und sichtbare Organisationen, damit die Mitglieder Beteiligung überhaupt wahrnehmen können.

Finanzielle Unterstützung ist die Grundlage dafür, dass Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gelingt. Deshalb hat die Hamburger Bürgerschaft den Partizipationsfonds eingerichtet und uns damit beauftragt, diesen umzusetzen.

Mit dem Partizipationsfonds stärkt die Sozialbehörde in Zusammenarbeit mit der BürgerStiftung Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände darin, ihre Beteiligungsrechte eigenständig und wirksam wahrzunehmen.

Der Themenfonds „Partizipation“ fördert
  • Durchführung von und Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten​
  • Auf- und Ausbau von Organisationsstrukturen, z.B. unterstützendes hauptamtliches Personal​
  • Digitalisierung der Organisationen​
  • Nachwuchsförderung​
  • Barrierefreie Infomaterialien und Öffentlichkeitsarbeit​
  • Erfahrungsaustausch und Vernetzung
  • Behinderungsspezifische Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche​
  • Leistungen für Assistenz​
  • Sonstige Maßnahmen zum Empowerment der Organisation und ihrer Mitglieder​

Der Hamburger Partizipationsfonds verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände aktiv und auf Augenhöhe mit anderen Interessenvertretungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten teilhaben zu lassen. Dabei liegt der Fokus vor allem auf der Selbstbefähigung, ihre Interessen eigenständig und selbstbestimmt vertreten zu können.

Dr. Melanie Leonhard

65

Beratungen

23

Projekte bewilligt

155.382 €

Fördermittel ausgeschüttet

Förderung und Antragstellung

Antragsberechtig sind Selbstvertretungsorganisationen und gemeinnützige Organisationen, die Menschen mit Behinderungen fördern sowie Angehörigenorganisationen. In der Regel können bis zu 5.000 Euro beantragt werden.​ Im Ausnahmefall können bis zu  12.000 Euro beantragt werden (z.B. für den hauptamtlichen Organisationsaufbau).​ Jede Organisation kann mehrfach Projektanträge stellen.​ Die maximale Fördersumme pro Förderjahr beträgt jedoch 15.000 Euro.

 

Antragsfristen

Mi. 31.01.2024
Fr. 31.05.2024
Mo. 16.09.2024

 

Beratung

Wir empfehlen eine Beratung vor der Antragstellung und bieten Beratungen per Telefon, online oder vor Ort an. Haben Sie Beratungsbedarf und benötigen dafür Assistenz? Dann schreiben Sie gerne eine E-Mail, damit wir einen Termin vereinbaren und einen entsprechenden Dolmetscher dazuholen können. 

E-Mail: partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de

 

Förderfähig sind
  • Personalkosten (bei einem Antrag bis zu 12.000 Euro)​
  • Honorare (z.B. für Dienstleister)​
  • Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen​
  • Projektbezogene Ausgaben (z.B. Fachliteratur, Laptops und technische Geräte bis max. 800 Euro netto, Software)
  • Verpflegung (z.B. für Fortbildungen)
  • Mieten (z.B. für Veranstaltungen)
  • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
  • Verwaltungskosten (z.B. Porto, Bewirtschaftungsausgaben, Versicherungen und Abgaben/Beiträge wie GEMA)
  • sonstige aktivitäts- oder projektbezogene Ausgaben

 

Förderrichtlinien herunterladen (pdf)

Förderkriterien herunterladen (pdf)

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Unser Beirat

In einem ehrenamtlichen Beirat entscheiden Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache mit über die Förderung von Projekten. Die Mitglieder des Beirates sind in der Stadt sehr gut vernetzt und auch selbst in unterschiedlichsten Verbänden und Selbstorganisationen engagiert.

Die Sozialbehörde und die BürgerStiftung prüfen die Anträge auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit. Maßgeblich für die Förderentscheidungen sind die Empfehlungen des Beirates, die Förderrichtlinie zum Partizipationsfonds sowie die zur Verfügung stehenden Mittel. Zudem berät der Beirat bei formalen und inhaltlichen Fragen des Fonds.

Mitglieder des Beirats
  • Jurand Daszkowski | Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  • Hertha-Margarethe Kerz | Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  • Timo Langeloh | Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  • Barbara Reindl | Inklusionsbeirat Wandsbek
  • Christine Schmidt | Inklusionsbeirat Wandsbek
  • Aaron Wahl | Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  • Heike Wandke | Inklusionsbeirat Hamburg-Nord

 

Beisitzerinnen
  • Franziska Pohl | Referentin Grundsätze der Gleichstellung, Sozialbehörde
  • Ulrike Kloiber | Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Förderer

Logo Hamburg Sozialbehörde

Ansprechpartnerinnen

DR. CHISHA CHAKANGA

Projektkoordinatorin Partizipationsfonds
Tel: 040 87 88 969 60
Mobil: 0176 344 851 95
E-Mail: partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de