Spätestens 8 Wochen nach Projektende ist der vollständige Verwendungsnachweis digital über das Online-Formular einzureichen. Einzureichende Unterlagen:
Wenn Sie bereits zuvor einen Verwendungsnachweis eingereicht haben, sind noch ältere Angaben vom alten Projekt gespeichert. Löschen Sie in diesem Fall bitte die bestehenden Einträge einzeln und tragen Sie anschließend alle aktuellen Angaben vollständig neu ein.
Die einzelnen Dateien sollten nicht größer als 4 MB sein. Sollte sie größer sein, können Sie ein Online-Tool verwenden, um sie zu verkleinern.
Nur Projekte mit einer Fördersumme ab 10.001 Euro müssen einen Zwischenbericht einreichen. Der Zwischenbericht ist nach der Hälfte der Projektlaufzeit einzureichen. Für die Einreichung des Zwischenberichts ist ein Online-Formular auszufüllen.
Alle geförderten Projekte erhalten einen Weiterleitungsvertrag mit den wichtigsten Förderregeln, der unterschrieben werden muss. Die Mittel werden erst danach ausgezahlt, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Eingang aller Unterlagen.
Ab einer Fördersumme von 10.001 Euro erfolgt die Auszahlung in zwei Raten: eine nach Vertragsunterzeichnung und die andere nach der Hälfte der Projektlaufzeit, sofern ein Zwischenbericht vorgelegt wurde. Auch hier erfolgt die Auszahlung jeweils innerhalb von 14 Tagen.
Wir haben einige unverbindliche Muster für den Projektalltag zusammengestellt. Diese erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind als Orientierungshilfe gedacht.
In allen Veröffentlichungen, wie zum Beispiel Flyern, Webseiten, Social-Media-Beiträgen oder Pressemitteilungen, muss deutlich erkennbar sein, dass das Projekt durch den Partizipationsfonds der Sozialbehörde Hamburg gefördert wird. Bitte beachten die Vorgaben für Veröffentlichungen.
Beratungsteam „Engagement Dock“
Projektkoordination „Partizipationsfonds“