Hinweis: Die nachfolgenden Informationen richten sich an Projektträger, die im Förderverfahren direkt dem Verein Stiften für alle e.V. („Bei mir vor Ort gibt es keine Bürgerstiftung“) zugeordnet sind. Weiterführende Informationen für geförderte Bürgerstiftungen und ihre Projekte finden Sie in den FAQs für Bürgerstiftungen.
Das Team vom Antragsservice gibt die Entscheidungen des Beirats ins Antragsportal ein. Im Antragsportal gibt es drei mögliche Status: Bewilligung, Teilbewilligung, Ablehnung.
Projekte, die bewilligt sind, erhalten die volle beantragte Summe.
Projekte, die teilbewilligt sind, erhalten einen Teilbetrag zusammen mit dem Hinweis, wie gekürzt wurde. Hier gibt es im Schwerpunkt zwei Varianten: Es wurde in der Länge der Laufzeit oder innerhalb einzelner Posten gekürzt.
Für die Projekte, die bewilligt oder teilbewilligt werden, erhalten die zuständigen Projektträger eine Email mit einem Rahmenvertrag (siehe hierzu auch Unterpunkt Verträge). Darüber hinaus erhalten die Projektträger über jeden (teil-)bewilligten Antrag eine systemgenerierte Benachrichtigung aus dem Antragsportal.
Projekte, die abgelehnt werden, erhalten ausschließlich eine systemgenerierte Benachrichtigung aus dem Antragsportal.
Rahmenvertrag und Bewilligungsbescheid
1. Projektträger, die dem Verein Stiften für alle e.V. direkt zugeordnet sind, erhalten einen Rahmenvertrag über alle geförderten Projekte (zum Gegenzeichnen per E-Mail). In dem Rahmenvertrag werden u.a. grundlegende Aufgaben und Pflichten des Projektträgers im Förderverfahren geregelt.
2. Ergänzend zum Rahmenvertrag gibt es pro gefördertem Projekt einen Bewilligungsbescheid, der dem Projektträger im Antragsportal zum Download bereitgestellt wird. Im Bewilligungsbescheid wird u.a. Folgendes benannt und geregelt:
Eine Übersicht aller Ihrer Anträge finden Sie wie gewohnt im Antragsportal. In dieser Übersicht sehen Sie den Status der Anträge. Gehen Sie wie folgt vor:
Loggen Sie sich mit Ihren bekannten Zugangsdaten ein unter https://hand-in-hand.buergerstiftung-hamburg.de/
Auf der Startseite klicken Sie unter dem Bereich Meine Förderanträge auf „Laufende Antragsverfahren verwalten“.
Loggen Sie sich mit Ihren bekannten Zugangsdaten ein unter https://hand-in-hand.buergerstiftung-hamburg.de/
Auf der Startseite klicken Sie unter dem Bereich Bewilligungen auf „Bewilligungen einsehen und Mittelabrufe verwalten“. Auf der nächsten Seite finden Sie eine Übersicht mit allen bewilligten und teilbewilligten Projekten, die Sie selbst beantragt haben oder die Ihrer Bürgerstiftung zugeordnet sind. Klicken Sie am Ende der Zeile eines Antrags auf „Download“. Der Bewilligungsbescheid zu diesem Projekt wird für Sie heruntergeladen.
Die Mittelabrufe erfolgen wie folgt:
Die Mittelabrufe erfolgen pro Projekt direkt über das Portal. Gehen Sie hierzu bitte wie folgt vor:
Loggen Sie sich mit Ihren bekannten Zugangsdaten ein unter https://hand-in-hand.buergerstiftung-hamburg.de/
Auf der Startseite klicken Sie unter dem Bereich Bewilligungen auf „Bewilligungen einsehen und Mittelabrufe verwalten“. Auf der nächsten Seite finden Sie eine Übersicht mit allen bewilligten und teilbewilligten Projekten. Klicken Sie am Ende der Zeile eines Antrags nicht direkt auf „Download“, sondern auf den kleinen Pfeil nach unten. Es erscheinen nun zwei Optionen: „Mittelabruf erstellen“ und „Mittelabrufe anzeigen“. Sie klicken in diesem Fall auf „Mittelabruf erstellen“. Auf der nächsten Seite tragen Sie den Betrag ein, den Sie abrufen möchten, und klicken dann auf „Absenden“. Das System springt nun wieder zurück auf die Übersicht der Bewilligungsbescheide und gibt Ihnen den blau unterlegt Hinweis „Mittelabruf erstellt.“
Um alle Mittelabrufe eines Antrags sowie deren Status zu sehen, klicken Sie auf der Übersichtsseite am Ende der Zeile eines Antrags nicht direkt auf „Download“, sondern auf den kleinen Pfeil nach unten. Es erscheinen nun zwei Optionen: „Mittelabruf erstellen“ und „Mittelabrufe anzeigen“. Sie klicken in diesem Fall auf „Mittelabrufe anzeigen“. Sie sehen zu jedem Mittelabruf das Erstellungsdatum, den abgerufenen Betrag, den Status des Mittelabrufs sowie das Annahmedatum, sofern er angenommen wurde.
Klicken Sie in der Zeile unter dem Logo „Bürgerstiftungen im Norden“ auf „Bewilligungen“, um wieder auf die Übersicht aller (teil-)bewilligten Anträge zu kommen.
Sollten sich im Laufe der Projektlaufzeit unvorhergesehene Änderung am Projekte ergeben, dazu gehören auch eine Veränderung der Projektlaufzeit oder ein Abbruch des Projektes sind Sie verpflichtet, dieses dem Verein Stiften für alle e.V. so schnell wie möglich mitzuteilen.
Bitten wenden Sie sich dazu an: antragsportal@buergerstiftungen.de
Der abschließende Verwendungsnachweis erfolgt digital über das Antragsportal. Die Frist ist sechs Wochen nach Ablauf des Projektes. Es erfolgt eine automatische Erinnerung über das Portal.
Der Bericht und der zahlenmäßige Nachweis erfolgen ähnlich wie beim Antrag über einen digitalen Fragebogen. Wir werden keine Belege anfordern, behalten uns aber vor, diese bei Unstimmigkeiten nachzufordern.
Wir benötigen nur einen abschließenden Verwendungsnachweis.
Die Möglichkeit, einen Verwendungsnachweis zu erstellen, wird es ab Herbst 2025 nach dem erfolgreichen Login unter https://hand-in-hand.buergerstiftung-hamburg.de/ im Antragsportal geben.
Die Prüfung der Verwendungsnachweise (VN) erfolgt ähnlich wie die Antragsprüfung über das Portal. Sollte es Unklarheiten im VN geben, wird der Verein Stiften für alle e.V. direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Wenn Restmittel übrigbleiben, bitten wir Sie im ersten Schritt zu prüfen, ob diese noch sinnvoll für die Umsetzung des Projektes eingesetzt werden können, beispielsweise durch die Verlängerung der Projektlaufzeit. Sollte das der Fall sein, informieren Sie Stiften für alle e.V. bitte über die Verlängerung der Projektlaufzeit (siehe hierzu auch den Punkt Änderungen in der laufenden Projektarbeit). Wenn aber am Ende doch Geld übrigbleibt, werden Sie nach Einreichung des Verwendungsnachweises dazu aufgefordert, dieses an den Verein Stiften für alle e.V. zurückzuüberweisen.
Geförderte Projekte sind nicht verpflichtet auf die Förderung durch Stiften für alle e.V. oder den NDR hinzuweisen, können es aber in die Kommunikation aufnehmen. Projektträger dürfen die Förderzusage durch die Benefizaktion „Hand in Hand“ nennen und auch das Hand-in-Hand-Logo dafür verwenden. Nicht gestattet ist die Nennung von Geldbeträgen.
Download des Logos
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: antragsportal@buergerstiftungen.de
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