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FAQs zum Förderverfahren

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Förderverfahren zur NDR Benefizaktion „Hand in Hand“ mit den „Bürgerstiftungen im Norden“ als Partner

Hinweis: Die nachfolgenden Informationen richten sich nur an Bürgerstiftungen.

Kommunikation der Entscheidung

Das Team vom Antragsservice gibt die Entscheidungen des Beirats ins Antragsportal ein. Im Antragsportal gibt es drei mögliche Status: Bewilligung, Teilbewilligung, Ablehnung.

Projekte, die bewilligt sind, erhalten die volle beantragte Summe.

Projekte, die teilbewilligt sind, erhalten einen Teilbetrag zusammen mit dem Hinweis, wie gekürzt wurde. Hier gibt es im Schwerpunkt zwei Varianten: Es wurde in der Länge der Laufzeit oder innerhalb einzelner Posten gekürzt.

Für die Projekte, die bewilligt oder teilbewilligt werden, erhalten die zuständigen Bürgerstiftungen ein Email mit einem Rahmenvertrag (siehe hierzu auch Unterpunkt Verträge). Darüber hinaus erhalten die Bürgerstiftungen über jeden (teil-)bewilligten Antrag eine systemgenerierte Benachrichtigung aus dem Antragsportal. Sollte es sich um den Antrag eines externen Trägers handeln, informieren Sie diesen bitte zeitnah über die Entscheidung und klären Sie die weiteren gemeinsamem Schritte.

Projekte, die abgelehnt werden, informieren wir hingegen direkt über das Portal. Die Bürgerstiftungen erhalten die E-Mail in Kopie.

Verträge

Rahmenvertrag, Bewilligungsbescheid und Fördervertrag

  • Bürgerstiftungen erhalten einen Rahmenvertrag über alle geförderten Projekte (zum Gegenzeichnen per E-Mail). In dem Rahmenvertrag werden u.a. grundlegende Aufgaben und Pflichten des Bürgerstiftungen im Förderverfahren geregelt.
  • Ergänzend zum Rahmenvertrag gibt es pro gefördertem Projekt einen Bewilligungsbescheid, der der Bürgerstiftung im Antragsportal zum Download bereitgestellt wird. Im Bewilligungsbescheid wird u.a. Folgendes benannt und geregelt:
    – Bewilligte Fördersumme aufgeschlüsselt nach Kostenposition
    – Bewilligter Förderzeitraum
    – Anmerkung zur Verwendung der Mittel
    – Umgang mit Änderungen
    – Information zum Mittelabruf
  • Für geförderte Projekte, bei denen Bürgerstiftungen und Projektträger nicht ein und dieselbe Organisation sind, wird der Bürgerstiftung empfohlen einen eigenen Fördervertrag mit den jeweiligen Projektträgern abzuschließen. Eine Vorlage zur optionalen Verwendung finden Sie hier.
  • Um die Mittelabrufe bei Stiften für alle e.V. gut planen zu können, empfehlen wir, Förderprojekte einen Mittelabrufplan erstellen zu lassen. Dieses gilt vor allem für Bürgerstiftungen, die Mittelabrufe für viele Projekte übernehmen. Eine Vorlag finden Sie hier.
Übersicht Anträge im Antragsportal

Eine Übersicht aller Anträge, die Sie selbst gestellt haben oder die Ihrer Bürgerstiftung zugeordnet sind, finden Sie wie gewohnt im Antragsportal. In dieser Übersicht sehen Sie den Status der Anträge. Gehen Sie wie folgt vor:

Loggen Sie sich mit Ihren bekannten Zugangsdaten ein unter https://hand-in-hand.buergerstiftung-hamburg.de/

Auf der Startseite klicken Sie unter dem Bereich Meine Förderanträge auf „Laufende Antragsverfahren verwalten“.

Download des Bewilligungsbescheids im Antragsportal 

Loggen Sie sich mit Ihren bekannten Zugangsdaten ein unter https://hand-in-hand.buergerstiftung-hamburg.de/  

Auf der Startseite klicken Sie unter dem Bereich Bewilligungen auf „Bewilligungen einsehen und Mittelabrufe verwalten“. Auf der nächsten Seite finden Sie eine Übersicht mit allen bewilligten und teilbewilligten Projekten, die Sie selbst beantragt haben oder die Ihrer Bürgerstiftung zugeordnet sind. Klicken Sie am Ende der Zeile eines Antrags auf „Download“. Der Bewilligungsbescheid zu diesem Projekt wird für Sie heruntergeladen. 

Mittelabrufe im Antragsportal

Die Mittelabrufe erfolgen über die Bürgerstiftungen. Diese sind verpflichtet, die abgerufenen Mittel dann an das entsprechende Projekt weiterzuleiten.

  • Alle Fördersummen unter 10.000 Euro sollen bitte mit einem Mittelabruf abgerufen werden.
  • Alle größeren Fördersummen sollen bitte in Raten für das entsprechende Förderjahr abgerufen werden.

Die Mittelabrufe erfolgen pro Projekt direkt über das Portal. Gehen Sie hierzu bitte wie folgt vor:

Loggen Sie sich mit Ihren bekannten Zugangsdaten ein unter https://hand-in-hand.buergerstiftung-hamburg.de/

Auf der Startseite klicken Sie unter dem Bereich Bewilligungen auf „Bewilligungen einsehen und Mittelabrufe verwalten“. Auf der nächsten Seite finden Sie eine Übersicht mit allen bewilligten und teilbewilligten Projekten, die Sie selbst beantragt haben oder die Ihrer Bürgerstiftung zugeordnet sind. Klicken Sie am Ende der Zeile eines Antrags nicht direkt auf „Download“, sondern auf den kleinen Pfeil nach unten. Es erscheinen nun zwei Optionen: „Mittelabruf erstellen“ und „Mittelabrufe anzeigen“. Sie klicken in diesem Fall auf „Mittelabruf erstellen“. Auf der nächsten Seite tragen Sie den Betrag ein, den Sie abrufen möchten, und klicken dann auf „Absenden“. Das System springt nun wieder zurück auf die Übersicht der Bewilligungsbescheide und gibt Ihnen den blau unterlegt Hinweis „Mittelabruf erstellt.“

Um alle Mittelabrufe eines Antrags sowie deren Status zu sehen, klicken Sie auf der Übersichtsseite am Ende der Zeile eines Antrags nicht direkt auf „Download“, sondern auf den kleinen Pfeil nach unten. Es erscheinen nun zwei Optionen: „Mittelabruf erstellen“ und „Mittelabrufe anzeigen“. Sie klicken in diesem Fall auf „Mittelabrufe anzeigen“. Sie sehen zu jedem Mittelabruf das Erstellungsdatum, den abgerufenen Betrag, den Status des Mittelabrufs sowie das Annahmedatum, sofern er angenommen wurde.

Klicken Sie in der Zeile unter dem Logo „Bürgerstiftungen im Norden“ auf „Bewilligungen“, um wieder auf die Übersicht aller (teil-)bewilligten Anträge zu kommen.

Änderungen in der laufenden Projektarbeit

Die Bürgerstiftungen sind erste Ansprechpersonen für die Projekte bei Änderungswünschen oder Problemen in der Projektumsetzung. Wir gehen davon aus, dass alle Bürgerstiftungen die Umsetzung der Projekte im Rahmen ihrer Möglichkeiten begutachten und begleiten. Sollte es zu größeren Änderungen, den Abbruch des Projektes oder einer Veränderung der Projektlaufzeit kommen, bitten wir Sie, uns dieses so schnell wie möglich mitzuteilen.  

Bitten wenden Sie sich dazu an: antragsportal@buergerstiftungen.de    

Verwendungsnachweise

Der abschließende Verwendungsnachweis erfolgt digital über das Antragsportal. Die Frist ist sechs Wochen nach Ablauf des Projektes. Es erfolgt eine automatische Erinnerung über das Portal. 

Der Bericht und der zahlenmäßige Nachweis erfolgen ähnlich wie beim Antrag über einen digitalen Fragebogen. Wir werden keine Belege anfordern, behalten uns aber vor, diese bei Unstimmigkeiten nachzufordern.  

Wir benötigen nur einen abschließenden Verwendungsnachweis. Es ist aber natürlich den Bürgerstiftungen überlassen, sich informelle Zwischenberichte zum Verlauf des Projektes schicken zu lassen. Dies empfiehlt sich besonders bei Projekten, die eine längere Laufzeit haben. 

Die Möglichkeit, einen Verwendungsnachweis zu erstellen, wird es ab Herbst 2025 nach dem erfolgreichen Login unter https://hand-in-hand.buergerstiftung-hamburg.de/ im Antragsportal geben. 

Prüfung der Verwendungsnachweise

Die Prüfung der Verwendungsnachweise (VN) erfolgt ähnlich wie die Antragsprüfung über das Portal. Sollte es Unklarheiten im VN geben, sind die Bürgerstiftungen dazu aufgefordert, diese mit den Projekten zu klären. Erst wenn der VN korrekt vorliegt, darf er von den Bürgerstiftungen über das Portal freigegeben werden. Der Verein Stiften für alle e.V. entscheidet dann abschließend über den Abschluss des Förderfalls. 

Restmittel

Wenn Restmittel übrigbleiben, bitten wir Sie im ersten Schritt zu prüfen, ob diese noch sinnvoll für die Umsetzung des Projektes eingesetzt werden können, beispielsweise durch die Verlängerung der Projektlaufzeit. Sollte das der Fall sein, informieren Sie Stiften für alle e.V. bitte über die Verlängerung der Projektlaufzeit (siehe hierzu auch den Punkt Änderungen in der laufenden Projektarbeit). Wenn aber am Ende doch Geld übrigbleibt, werden die Projekte nach Einreichung des Verwendungsnachweises über das Portal aufgefordert, diese Restmittel an die jeweilige Bürgerstiftung zurückzuüberweisen. Die Bürgerstiftung ist dann verpflichtet, das Geld an den Verein Stiften für alle e.V. zurückzuüberweisen. 

Öffentlichkeitsarbeit

Die Bürgerstiftungen und externe Projektträger sind nicht verpflichtet auf die Förderung durch Stiften für alle e.V. oder den NDR hinzuweisen, können es aber in die Kommunikation aufnehmen. Bürgerstiftungen dürfen die Förderzusage durch die Benefizaktion „Hand in Hand“ nennen und auch das Hand-in-Hand-Logo dafür verwenden. Nicht gestattet ist die Nennung von Geldbeträgen. Bitte geben Sie diese Informationen auch an die Projektträger weiter.

Download des Logos

  

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: antragsportal@buergerstiftungen.de