Hinweis: Die nachfolgenden Informationen richten sich an Projektträger, die im Förderverfahren einzelnen Bürgerstiftungen zugeordnet sind.
Die zuständige Bürgerstiftung gibt die Entscheidung des jeweiligen Beirates an die Projektträger weiter. Es wird ein Fördervertrag o.ä. zwischen der Bürgerstiftung und dem Projektträger geschlossen. Sie bleibt erste Ansprechperson bei Fragen oder Änderungswünschen.
Projekte, die bewilligt sind, erhalten die volle beantragte Summe.
Projekte, die teilbewilligt sind, erhalten einen Teilbetrag zusammen mit dem Hinweis, wie gekürzt wurde. Hier gibt es im Schwerpunkt zwei Varianten: Es wurde in der Länge der Laufzeit oder innerhalb einzelner Posten gekürzt.
Projekte, die abgelehnt werden, erhalten ausschließlich eine systemgenerierte Benachrichtigung aus dem Antragsportal.
Die zuständigen Bürgerstiftungen schließen eigene Förderverträge o.ä. mit Ihnen ab. In diesem Rahmen können u.a. festgehalten werden:
Für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel ist ebenfalls Ihre zugehörige Bürgerstiftung zuständig. Diese ist verpflichtet, die bewilligten Mittel für Ihren Antrag an Sie weiterzuleiten. Bei Förderhöhen über 10.000 Euro erfolgt dies in Raten (pro Kalenderjahr). Für die Kommunikation mit den Bürgerstiftungen können Sie diesen Mittelabrufplan bei der Bürgerstiftung einreichen.
Eine Übersicht aller Ihrer Anträge finden Sie wie gewohnt im Antragsportal. In dieser Übersicht sehen Sie den Status der Anträge. Gehen Sie wie folgt vor:
Loggen Sie sich mit Ihren bekannten Zugangsdaten ein unter https://hand-in-hand.buergerstiftung-hamburg.de/
Auf der Startseite klicken Sie unter dem Bereich Meine Förderanträge auf „Laufende Antragsverfahren verwalten“.
Sollten sich im Laufe der Projektlaufzeit unvorhergesehene Änderung am Projekte ergeben, dazu gehören auch eine Veränderung der Projektlaufzeit oder ein Abbruch des Projektes, sind Sie verpflichtet, diese der jeweiligen Ansprechperson in Ihrer Partner-Bürgerstiftung mitzuteilen. Diese gibt die Informationen dann an den Verein Stiften für alle e.V. weiter.
Der abschließende Verwendungsnachweis erfolgt digital über das Antragsportal. Die Frist ist sechs Wochen nach Ablauf des Projektes. Es erfolgt eine automatische Erinnerung über das Portal.
Der Bericht und der zahlenmäßige Nachweis erfolgen ähnlich wie beim Antrag über einen digitalen Fragebogen. Wir werden keine Belege anfordern, behalten uns aber vor, diese bei Unstimmigkeiten nachzufordern.
Es kann sein, dass Ihre zuständige Bürgerstiftung bei längeren Laufzeiten zusätzlich nach einem formlosen Zwischenbericht fragt.
Die Möglichkeit, einen Verwendungsnachweis zu erstellen, wird es ab Herbst 2025 nach dem erfolgreichen Login unter https://hand-in-hand.buergerstiftung-hamburg.de/ im Antragsportal geben.
Die Prüfung des Verwendungsnachweises (VN) erfolgt ähnlich wie die Antragsprüfung über das Portal. Sollte es Unklarheiten im VN geben, wird Ihre Bürgerstiftung direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Die abschließende Prüfung übernimmt der Verein Stiften für alle e.V..
Wenn Restmittel übrigbleiben, bitten wir Sie im ersten Schritt gemeinsam mit Ihrer Partner-Bürgerstiftung zu prüfen, ob diese noch sinnvoll für die Umsetzung des Projektes eingesetzt werden können, beispielsweise durch die Verlängerung der Projektlaufzeit. Sollte das der Fall sein, informiert die Bürgerstiftung den Verein Stiften für alle e.V. (siehe hierzu auch den Punkt Änderungen in der laufenden Projektarbeit). Wenn aber am Ende doch Geld übrigbleibt, werden Sie nach Einreichung des Verwendungsnachweises dazu aufgefordert, dieses an ihre Partner-Bürgerstiftung zurückzuüberweisen. Diese überweist dann an den Verein Stiften für alle e.V..
Geförderte Projekte sind nicht verpflichtet auf die Förderung durch Stiften für alle e.V., die Bürgerstiftungen oder den NDR hinzuweisen, können es aber in die Kommunikation aufnehmen. Projektträger dürfen die Förderzusage durch die Benefizaktion „Hand in Hand“ nennen und auch das Hand-in-Hand-Logo oder das Logo der Partner-Bürgerstiftung dafür verwenden. Nicht gestattet ist die Nennung von Geldbeträgen.
Download des NDR-Logos
Der erste Kommunikationsweg ist immer über Ihre Partner-Bürgerstiftung. Sollte diese aus irgendeinem Grund nicht erreichbar sein, wenden Sie sich gerne auch an: antragsportal@buergerstiftungen.de
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