Mit Beginn des Krieges in der Ukraine sind auch viele Menschen, die dort zum Beipiel ein Auslandsstudium absolviert haben, nach Deutschland geflohen. Viele von ihnen kommen aus afrikanischen Ländern. Sie gelten hier als Drittstaatler:innen und werden rechtlich anders behandelt als Menschen mit einem ukrainischen Pass. Unter anderem erhalten sie den vorübergehenden Schutzstatus, den die EU Ukrainer:innen gewährt, nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Aus dieser besonderen Situation ergeben sich für die Betroffenen viele Fragen. Die Caritas bietet Schutzsuchenden aus Ukraine ohne ukrainischen Pass Rechtsberatung und regelmäßige Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Themen an sowie einmal wöchentlich ein Mittagessen mit Beratungsangeboten. Darüber hinaus berät das Team in Härtefall- und Notsituationen in Bezug auf eine drohende Abschiebung und im Dublin-Verfahren.