Ihr Stiftungsfonds kann einen eigenen Namen tragen und mit einem individuell festgelegten Förderzweck verbunden werden – Sie entscheiden, was Ihnen wichtig ist. So bleibt Ihr Engagement sichtbar und wirkt dort, wo es Ihnen am Herzen liegt.
Die BürgerStiftung Hamburg übernimmt die gesamte Verwaltung. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur laufenden Förderung. Jährlich erhalten Sie einen Bericht über die Erträge Ihres Stiftungsfonds und die geförderten Projekte. Auf Wunsch ermöglichen wir auch den direkten Austausch mit geförderten Initiativen.
Ein Stiftungsfonds ist eine Art „kleine Stiftung“ und gibt Ihnen die Möglichkeit, langfristig Verantwortung zu übernehmen und Gutes zu tun.
Ein Stiftungsfonds ist eine gesondert ausgewiesene Zustiftung unter dem Dach einer bestehenden Stiftung – in diesem Fall der BürgerStiftung Hamburg – und kann mit eigenem Namen und festgelegtem Förderzweck versehen werden. Sie können bestimmen, wofür Ihre Erträge eingesetzt werden.
Ein Stiftungsfonds ist eine Schenkung unter Auflagen, bei der das Vermögen dauerhaft an die verwaltende Stiftung übertragen wird. Die Erträge kommen einem festgelegten Förderzweck zugute. Ein Stiftungsfonds ist keine eigenständige Stiftung, benötigt weniger Kapital und hat keinen eigenständigen Verwaltungsaufwand. Die BürgerStiftung Hamburg übernimmt die gesamte Organisation und Abwicklung.
Ein Stiftungsfonds kann bei uns ab 10.000 Euro eingerichtet werden. Das Kapital bleibt i. d. R. dauerhaft erhalten – gefördert wird aus den Erträgen. Der Stiftungsfonds kann mit einem Zweck versehen werden, d.h. Sie legen fest, wofür die Erträge verwendet werden. Sie können das Kapital Ihres Stiftungsfonds durch weitere Zustiftungen jederzeit erhöhen. Auch Immobilien können in den Stiftungsfonds eingebracht werden.
Ja. Ihr Stiftungsfonds kann beispielsweise Ihren Namen, den einer nahestehenden Person oder einen thematischen Bezug tragen. Wir beraten Sie gern bei der Auswahl.
Wir investieren sicher und nachhaltig. Unser Ziel ist es, das Kapital langfristig zu erhalten und kontinuierliche Erträge zu erwirtschaften. Dabei legen wir Wert auf eine verantwortungsvolle Anlagestrategie, die ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt.
Die Rendite eines Stiftungsfonds ist der jährliche Ertrag, der aus dem von Ihnen eingebrachten Kapital erwirtschaftet wird – etwa durch Zinsen oder Dividenden. Das Stiftungskapital selbst bleibt i. d. R. dauerhaft erhalten, es sei denn Sie bestimmen es zum Verbrauch.
Sie legen fest, für welchen Zweck die Erträge aus dem Stiftungsfonds eingesetzt werden sollen – zum Beispiel Soziales, Jugend, Natur oder kulturelle Bildung in Hamburg. Wir vermitteln passende Projekte und stellen sicher, dass die Mittel sinnvoll und nachhaltig eingesetzt werden.
Sie erhalten regelmäßig Berichte zu Erträgen und daraus realisierten Projektförderungen. Auf Wunsch können Sie auch direkt in Kontakt mit geförderten Projekten treten.
Zustiftungen in einen Stiftungsfonds sind im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten steuerlich absetzbar. Auch Zuwendungen Dritter in den Stiftungsfonds sind steuerlich absetzbar.
Ja. Neben der klassischen Form mit dauerhaftem Kapitalerhalt kann das Kapital eines Stiftungsfonds auch verbraucht werden. In diesem Fall wird das Vermögen innerhalb eines festgelegten Zeitraums gezielt für Förderzwecke eingesetzt. Diese Variante eignet sich besonders für zeitlich begrenzte Vorhaben oder wenn kurzfristig eine starke finanzielle Unterstützung erfolgen soll.
Ja. Ein Stiftungsfonds lässt sich testamentarisch regeln. Für den Fall, dass Sie den Stiftungsfonds bereits eingerichtet haben, können Sie ihn im Rahmen eines Vermächtnisses um einen von Ihnen bestimmten Betrag aufstocken. Für den Fall, dass der Stiftungsfonds erst nach Ihrem Tod eingerichtet werden soll, sollten Sie testamentarisch Betrag, Name und Zweck festlegen. Wir unterstützen Sie gern bei der Testamentsgestaltung.
Unsere ehrenamtlichen Rechtsanwält:innen beraten Sie kostenlos zur Einrichtung eines Stiftungsfonds und setzen einen entsprechenden Vertrag auf. Es fallen keine Gründungskosten oder laufende Kosten für Sie an.
Mit der Zustiftung möchten wir das Engagement unserer Mutter und Ehefrau fortführen und lebendig halten. Heike Donau-Erbslöh lag das Lesen sehr am Herzen. Sie hat sich immer für Kinder und Jugendliche eingesetzt. Wir freuen uns, damit die Arbeit der BürgerStiftung Hamburg unterstützen zu können.
Silke, Björn und Eberhard Erbslöh
Bereichsleitung Philanthropie, Partnerschaften und Kommunikation
Tel. (040) 878 89 69 68
stiften@buergerstiftung-hamburg.de
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