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Vorgestellt: Hamburger Partizipationsfonds

Online-Infoveranstaltung

Wann: Mo. 04.05.2026 | 16.00-17.00 Uhr
Wo: digital (via Zoom)

Mit dem Partizipationsfonds fördert die Sozialbehörde die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden an öffentlichen Angelegenheiten. Der Fonds unterstützt gemäß § 15a Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) ihre Selbstbefähigung (Empowerment), damit sie ihre Interessen eigenständig und selbstbestimmt vertreten können. In dieser Veranstaltung stellen wir den Fonds vor und beantworten offene Fragen.

Eine Anmeldung ist nicht notwendig! Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Bitte informieren Sie uns, falls Gebärden- und Schriftdolmetschende gewünscht werden.
E-Mail an: partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de

Meeting-ID: 886 7419 1006
Kenncode: 282843


Noch bis zum 20.05.2026 können Anträge im Partizipationsfonds gestellt werden. Der Hamburger Partizipationsfonds – § 15 Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) fördert Projekte, die die aktive Teilhabe und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen stärken.

Wer kann einen Antrag im Partizipationsfonds stellen?
  • Selbstvertretungsorganisationen sowie Organisationen von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen.
  • Initiativen ohne Rechtsform können einen Antrag in Kooperation mit einem anerkannten Träger stellen.
  • Organisationen, die ihre Strukturen für Menschen mit Behinderungen öffnen und weiter stärken wollen

 

Wie viel kann beantragt werden?
  • 6.000 Euro pro Projekt
  • In Ausnahmefällen bis zu 20.000 Euro pro Projekt, wenn zum Zweck des Aufbaus von Organisationsstrukturen unter anderem auch Personalkosten anfallen.

 

Beratung

Melden Sie sich am besten bei uns, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Wir beraten Sie gern per Telefon, online und vor Ort.
Telefon: 040 87 88 969-621
E-Mail: partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de

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