An die BürgerStiftung Hamburg spenden:

Transparenz

Das Thema Transparenz und Glaubwürdigkeit hat für die BürgerStiftung Hamburg einen hohen Stellenwert. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und die Selbstverpflichtung zur Transparenz unterzeichnet. Wir veröffentlichen hier die Informationen zu den zehn grundlegenden Aspekten, die im Jahr 2010 auf Initiative der Transparency International Deutschland e.V. definiert worden sind. Damit möchten wir unsere Arbeit für die Öffentlichkeit nachvollziehbar machen und das Vertrauen in die BürgerStiftung Hamburg als Institution stärken.

 

Selbstverpflichtung zur Transparenz

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

BürgerStiftung Hamburg, Schopenstehl 31, 20095 Hamburg
Gründungsjahr: 1999
Aufsichtsbehörde: Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg

 

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

Satzung
Ziele

 

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Die BürgerStiftung Hamburg ist seit ihrer Gründung 1999 als gemeinnützig anerkannt, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Der aktuelle Freistellungsbescheid wurde am 12.06.2023 ausgestellt.

 

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Gremien

 

5. Tätigkeitesbericht

Jahresbericht 2022

6. Personalstruktur

In der Geschäftsstelle sind 25 Hauptamtliche beschäftigt. In den Projekten, Arbeitsgruppen und Gremien engagieren sich insgesamt rund 400 Ehrenamtliche.

 

7. Angaben zur Mittelherkunft

Jahresbericht 2022

 

8. Angaben zu Mittelverwendung

Jahresbericht 2022

 

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Es besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten.

 

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Zuwendungen, die über zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, liegen nicht vor.