Der Gemeinschaftsfonds der „Ukrainehilfe Hamburg“ fördert insbesondere Organisationen des freiwilligen Engagements, die sich direkt an Schutzsuchende aus der Ukraine richten oder sie in ihre Angebote integrieren. Die Projekte erleichtern das Ankommen in praktischen Fragen oder unterstützen die Schutzsuchenden emotional. Es entsteht ein tragfähiges Netzwerk aus Organisationen und Projekten, die vom ersten Ankommen bis zur mittelfristigen Lebensplanung unterstützen.
Dem Gemeinschaftsfonds stehen leider nur noch begrenzte Mittel zur Verfügung. Deshalb haben wir uns entschieden, bewährte Strukturen weiter zu stärken. Für 2025 werden daher nur noch ausgewählte Projekte Folgeanträge stellen können. Die Entscheidung hierüber wird im Laufe des vierten Quartals 2024 getroffen. Die Projektkoordinator:innen werden diesbezüglich Kontakt mit Ihnen/Euch aufnehmen.
Die BürgerStiftung Hamburg koordiniert den Gemeinschaftsfonds und verwaltet das Antragsverfahren sowie die Mittelbewilligung. Antrag und Bericht werden bewusst niedrigschwellig gestaltet, über die Anträge wird innerhalb von vier bis sechs Wochen entschieden. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Organisationen, vor allem des freiwilligen Engagements, die sich direkt an Schutzsuchende aus der Ukraine richten oder sie in ihre Angebote integrieren. Ankommen und Stabilisieren sind die ersten Schritte, aber wir denken Integration von Anfang an mit.
Sie haben Fragen zur Antragstellung? Wir beraten Sie gerne:
Projektkoordinatorin Gemeinschaftsfonds Ukrainehilfe Hamburg
Tel. (040) 8788 969-71
ukrainehilfefonds@buergerstiftung-hamburg.de
Projektkoordinatorin Gemeinschaftsfonds Ukrainehilfe Hamburg
Tel. (040) 8788 969-602
ukrainehilfefonds@buergerstiftung-hamburg.de
169
1.426.545 €
Geschäftsführer
ruediger.ratsch-heitmann@buergerstiftung-hamburg.de