Der Gemeinschaftsfonds der „Ukrainehilfe Hamburg“ fördert insbesondere Organisationen des freiwilligen Engagements, die sich direkt an Schutzsuchende aus der Ukraine richten oder sie in ihre Angebote integrieren. Die Projekte erleichtern das Ankommen in praktischen Fragen oder unterstützen die Schutzsuchenden emotional. Es entsteht ein tragfähiges Netzwerk aus Organisationen und Projekten, die vom ersten Ankommen bis zur mittelfristigen Lebensplanung unterstützen.
Die BürgerStiftung Hamburg koordiniert den Gemeinschaftsfonds und verwaltet das Antragsverfahren sowie die Mittelbewilligung. Antrag und Bericht werden bewusst niedrigschwellig gestaltet, über die Anträge wird innerhalb von vier bis sechs Wochen entschieden. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Organisationen, vor allem des freiwilligen Engagements, die sich direkt an Schutzsuchende aus der Ukraine richten oder sie in ihre Angebote integrieren. Ankommen und Stabilisieren sind die ersten Schritte, aber wir denken Integration von Anfang an mit.
10.000 Euro
Aktuell können Anträge bis Ende 2024 gestellt werden. Folgeanträgen für bereits geförderte Projekte können frühestens drei Monate vor Beendigung des Projektes eingereicht werden.
Sie haben Fragen zur Antragstellung? Wir beraten Sie gerne:
Projektkoordinatorin Gemeinschaftsfonds Ukrainehilfe Hamburg
Tel: 0176 42779325
ukrainehilfefonds@buergerstiftung-hamburg.de
Projektkoordinatorin Gemeinschaftsfonds Ukrainehilfe Hamburg
Tel: 0159 04971546
ukrainehilfefonds@buergerstiftung-hamburg.de
169
1.426.545 €
Geschäftsführer
ruediger.ratsch-heitmann@buergerstiftung-hamburg.de