„Nichts ohne uns über uns!“ – Dieser Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention betont das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe an der Mitgestaltung von Politik und Gesellschaft. Dennoch stoßen Menschen mit Behinderungen häufig auf Barrieren, die überwunden werden müssen. Damit Teilhabe möglich ist, braucht es neben der Sensibilisierung und dem Abbau von Barrieren auch starke und sichtbare Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Dafür ist eine verlässliche finanzielle Unterstützung notwendig.
Der Partizipationsfonds wurde eingerichtet, um Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände zu unterstützen, gleichberechtigt an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten teilzuhaben. Dabei steht insbesondere die Selbstbefähigung (Empowerment) im Vordergrund, damit sie ihre Interessen eigenständig und selbstbestimmt vertreten können.
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Antragsberechtigt sind vor allem Selbstvertretungs- und Angehörigenorganisationen sowie Initiativen von Menschen mit Behinderungen. Initiativen können den Antrag nur gemeinsam mit Kooperationspartnern einreichen. Auch Projekte von anderen Organisationen können gefördert werden, sofern die Selbstbefähigung von Menschen mit Behinderungen das zentrale Element des Projekts ist. Die antragstellenden Organisationen müssen als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sein und ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg haben.
Pro Projekt können bis zu 6.000 Euro beantragt werden. In Ausnahmefällen sind bis zu 20.000 Euro pro Projekt möglich, z.B. für Personalkosten zum Auf- und Ausbau von Organisationsstrukturen sowie für damit verbundene Digitalisierungsmaßnahmen und ggf. für Öffentlichkeitsarbeit. Jede Organisation kann mehrere Projektanträge einreichen, jedoch beträgt die maximale Fördersumme pro Förderjahr 20.000 Euro.
31. März 2025
Wir bieten Beratung vor der Antragstellung per Telefon, online oder vor Ort an. Benötigen Sie eine Beratung mit Assistenz? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail, damit wir einen Termin vereinbaren und Assistenz dazuholen können.
Zur Zeit ist es nicht möglich, einen Antrag zu stellen.
Förderkriterien werden in Kürze bereitgestellt
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In einem ehrenamtlichen Beirat entscheiden Menschen mit Behinderungen als Expert:innen in eigener Sache mit über die Förderung von Projekten. Die Mitglieder des Beirates sind in der Stadt sehr gut vernetzt und auch selbst in unterschiedlichsten Verbänden und Selbstorganisationen engagiert.
Die Sozialbehörde und die BürgerStiftung Hamburg prüfen die Anträge auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit. Der Beirat spricht Empfehlungen zu den förderfähigen Projekten aus und berät in formalen und inhaltlichen Fragen des Fonds.
Projektkoordinatorin Partizipationsfonds
Tel: 040 87 88 969-621
E-Mail: partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de