„Nichts ohne uns über uns!“ – das ist ein zentraler Grundsatz der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Menschen mit Behinderungen werden jedoch oft nicht beteiligt, wenn es um die Mitgestaltung von Politik und Gesellschaft geht. Sie stoßen auf vielfältige Barrieren, die sie überwinden müssen. Aber es braucht auch stabile und sichtbare Organisationen, damit die Mitglieder Beteiligung überhaupt wahrnehmen können.
Finanzielle Unterstützung ist die Grundlage dafür, dass Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gelingt. Deshalb hat die Hamburger Bürgerschaft den Partizipationsfonds eingerichtet und uns damit beauftragt, diesen umzusetzen.
Mit dem Partizipationsfonds stärkt die Sozialbehörde in Zusammenarbeit mit der BürgerStiftung Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände darin, ihre Beteiligungsrechte eigenständig und wirksam wahrzunehmen.
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Antragsberechtig sind Selbstvertretungsorganisationen und gemeinnützige Organisationen, die Menschen mit Behinderungen fördern sowie Angehörigenorganisationen. In der Regel können bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Im Ausnahmefall können bis zu 12.000 Euro beantragt werden (z.B. für den hauptamtlichen Organisationsaufbau). Jede Organisation kann mehrfach Projektanträge stellen. Die maximale Fördersumme pro Förderjahr beträgt jedoch 15.000 Euro.
Wir empfehlen eine Beratung vor der Antragstellung und bieten Beratungen per Telefon, online oder vor Ort an. Haben Sie Beratungsbedarf und benötigen dafür Assistenz? Dann schreiben Sie gerne eine E-Mail, damit wir einen Termin vereinbaren und einen entsprechenden Dolmetscher dazuholen können.
Zur Zeit ist es nicht möglich, einen Antrag zu stellen.
Förderrichtlinien herunterladen (pdf)
Förderkriterien herunterladen (pdf)
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In einem ehrenamtlichen Beirat entscheiden Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache mit über die Förderung von Projekten. Die Mitglieder des Beirates sind in der Stadt sehr gut vernetzt und auch selbst in unterschiedlichsten Verbänden und Selbstorganisationen engagiert.
Die Sozialbehörde und die BürgerStiftung prüfen die Anträge auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit. Maßgeblich für die Förderentscheidungen sind die Empfehlungen des Beirates, die Förderrichtlinie zum Partizipationsfonds sowie die zur Verfügung stehenden Mittel. Zudem berät der Beirat bei formalen und inhaltlichen Fragen des Fonds.
Projektkoordinatorin Partizipationsfonds
Tel: 040 87 88 969-621
E-Mail: partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de