Die BürgerStiftung Hamburg wurde 1999 als Gemeinschaftsstiftung von Hamburger:innen für ihre Stadt gegründet. Sie lebt von der Idee des zivilgesellschaftlichen Engagements und will zur Mitwirkung an gesellschaftlichen Aufgaben anstiften. Getragen wird die Bürgerstiftung Hamburg von dem Engagement der mehr als 350 Ehrenamtlichen, einem hauptamtlichen Team und den zahlreichen Spender:innen und Stifter:innen. Jeder kann sich an der Stiftungsarbeit beteiligen: Die einen bringen ihre Zeit und Kompetenz ein, andere stiften einen Teil ihres Vermögens oder unterstützen unsere Projekte durch Spenden.
420 Bürgerstiftungen mit derzeit 25.000 ehrenamtlich Engagierten und einem Kapital von insgesamt 503 Millionen Euro, von mehr als 30.000 Bürgerstifter:innen eingebracht: So liest sich die Erfolgsgeschichte der Bürgerstiftungen in Deutschland in Zahlen. Sie gehen auf die amerikanischen Community Foundations zurück, die sich bereit Anfang des letzten Jahrhunderts in den USA etabliert haben. In den späten 90er-Jahren wurden die ersten Bürgerstiftungen in Deutschland gegründet, die BürgerStiftung Hamburg war die fünfte unter ihnen und ist heute in Bezug auf ihr Stiftungskapital und die Ausgaben für die Projektförderung die mit Abstand größte.
Das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands definierte schon früh einen Kriterienkatalog, welcher die Werte und Eigenschaften dieser Stiftungsform beschreibt. Auf dieser Grundlage, den sogenannten 10 Merkmalen der Bürgerstiftungen, vergibt der Bundesverband das Gütesiegel für Bürgerstiftungen. Wir erhalten seit der Einführung des Qualitätssiegels diese Auszeichnung regelmäßig für zwei Jahre.
Transparenz und Glaubwürdigkeit sind zentrale Werte der BürgerStiftung Hamburg. Daher haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und die Selbstverpflichtung zur Transparenz unterzeichnet. Wir stellen Ihnen hier Informationen zu den zehn wesentlichen Aspekten zur Verfügung, die im Jahr 2010 auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. definiert wurden. Damit möchten wir unsere Arbeit für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar machen und das Vertrauen in die BürgerStiftung Hamburg weiter stärken.
BürgerStiftung Hamburg
Schopenstehl 31
20095 Hamburg
Gründungsjahr: 1999
Aufsichtsbehörde: Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Die BürgerStiftung Hamburg ist seit ihrer Gründung 1999 als gemeinnützig anerkannt, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Der aktuelle Freistellungsbescheid wurde am 12.06.2023 ausgestellt.
In der Geschäftsstelle sind 40 Hauptamtliche beschäftigt. In den Projekten, Arbeitsgruppen und Gremien engagieren sich insgesamt rund 350 Ehrenamtliche.
Es besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten.
Zuwendungen, die über zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, liegen nicht vor.