Durch die Fluchtbewegungen infolge des Krieges in der Ukraine ist die hohe Arbeitsbelastung in den Behörden nochmals gestiegen. Das vorhandene Personal kann die anstehende Arbeit nicht in dem Maß bewältigen, wie es für alle zufriedenstellend wäre. Eine Konsequenz dieser Ausgangslage war die Priorisierung der Arbeit gerade in den ersten Monaten nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene, wie die EU-Massenzustrom-Richtlinie oder der § 24 AufenthG, hat dies bei den betroffenen Mentees und Mentor:innen für zusätzlichen Unmut gesorgt. Beispielsweise erhielten Mentees, die nicht aus der Ukraine stammen, in der Hochphase der Arbeitsbelastung in den Behörden keine Termine, auch Einbürgerungsanträge wurden nicht bearbeitet.
Natürlich können Mentor:innen die gesetzlichen Grundlagen nicht ändern. Dennoch können sie ihre Mentees bei Behördenangelegenheiten unterstützen. Unsere Praxistipps helfen dabei, sich auf eine solche Begleitung vorzubereiten, und zeigen auf, welche Fragen vorab im Tandem geklärt werden sollten.
Katrin und Ayo | Tandem bei dem Patenschaftsprojekt Connect von basis & woge e.V.
Die ungleiche Behandlung Geflüchteter auf Grundlage ihres Herkunftslandes ist oft eine Folge der Gesetzeslage. Mitarbeitende in Behörden sind jedoch an gesetzliche Vorgaben gebunden. Sie haben daher wenig Spielraum, einerseits regelkonform zu agieren und zugleich der daraus resultierenden strukturellen Ungleichbehandlung entgegenzuwirken. Dennoch muss aber klar sein: Wenn sich Mitarbeiter:innen von Behörden beleidigend oder abwertend verhalten, wenn sie ihre Position gegenüber Geflüchteten bei Entscheidungen und Sanktionen offensichtlich ausnutzen oder sich sogar diskriminierend und rassistisch verhalten, muss das Konsequenzen haben.
Unsere Praxistipps enthalten Hilfestellungen für den Umgang mit solchen Situationen und relevante Anlaufstellen, an die man sich wenden kann.