An die BürgerStiftung Hamburg spenden:

Treuhandstiftung

Flexibel gestalten, nachhaltig wirken

 

Mit einer Treuhandstiftung unter unserem Dach schaffen Sie bleibende Werte. Sie bestimmen den Zweck Ihrer Stiftung, wir sorgen dafür, dass Ihr Vermögen sicher verwaltet wird und kontinuierlich Gutes bewirkt – lokal und nachhaltig. Denn Ihr stifterisches Engagement hat die Kraft, Zukunft aktiv zu gestalten.

Bleibende Werte schaffen

Mit einer Treuhandstiftung verwirklichen Sie Ihre persönliche Stiftungsidee: Sie bestimmen Namen und Zweck Ihrer Stiftung und entscheiden selbst, welche Projekte aus den Erträgen Ihres Stiftungskapitals gefördert werden.

Wir übernehmen die Verwaltung: Wir legen Ihr Stiftungskapital verantwortungsvoll an und kümmern uns um Buchhaltung, rechtliche Pflichten und Berichte. Zudem beraten wir Sie gern bei der Vergabe der Fördermittel.

Ihr Vermögen bleibt – sofern Sie es nicht zum Verbrauch bestimmen – erhalten und entfaltet langfristig Wirkung. So fördern Sie, was Ihnen am Herzen liegt.

Ihre Vorteile:
  • Einfache Einrichtung ab 1 Mio. Euro
  • Langfristige Förderung mit flexibler Gestaltung
  • Eigener Name und klarer Zweck
  • Wir übernehmen die Verwaltung
  • Fachkundige Beratung bei der Fördermittelvergabe
  • Transparente Mittelverwendung
  • Steuerlich absetzbar
  • Persönliche Beratung und Begleitung

 

Die Treuhandstiftung ist für uns der ideale Weg, um schon während der aktiven Berufszeit effizient ein Stiftungsvermögen aufzubauen. Wir wissen, dass die Mittel lokal, klug und nachhaltig eingesetzt werden – dort, wo der Bedarf am größten ist.

Klaus-Stefan Hohenstatt | Stifter der Hamburg AHOI Stiftung

Treuhandstiftung kurz erklärt

Was ist eine Treuhandstiftung?

Eine Treuhandstiftung ist eine rechtlich unselbständige, jedoch steuerlich selbstständige Stiftung, die durch einen Treuhänder – in diesem Fall die BürgerStiftung Hamburg – verwaltet wird. Sie bestimmen Namen und Zweck Ihrer Stiftung und entscheiden Jahr für Jahr, welche Projekte aus den Erträgen Ihres Stiftungskapitals gefördert werden. Wir übernehmen als Treuhänderin die Verwaltung Ihrer Stiftung.

Ab welcher Summe ist eine Treuhandstiftung sinnvoll?

Eine Treuhandstiftung lohnt sich in der Regel ab einem Stiftungskapital von rund 1 Mio. Euro. Bei diesem Volumen werden Erträge erzielt, die eine spürbare Wirkung entfalten und langfristig Projekte fördern können.

Welche Kosten entstehen für Errichtung und Verwaltung?

Ihnen entstehen weder durch Errichtung noch Verwaltung Kosten.

Welche Projekte kann ich mit meiner Treuhandstiftung unterstützen?

Sie legen den Namen und Zweck Ihrer Stiftung fest. Der oder die Zwecke Ihrer Treuhandstiftung sollte mit den der BürgerStifung Hamburg übereinstimmen – ob Bildung, Kultur, Altenhilfe oder Umweltschutz, vieles ist möglich. Satzung ansehen
Auf Wunsch können Sie darüber entscheiden, welche Projekte genau gefördert werden.

Wie arbeiten wir mit Ihnen als Stifter:in zusammen?

In der Regel hat eine Treuhandstiftung einen Beirat, bestehend aus den Stiftenden, aus weiteren, von Ihnen festgelegten Personen, sowie einer/einem ehrenamtlichen Kurator:in, die/der von der BürgerStiftung Hamburg benannt wird. Kurator:innen beraten Sie in der Arbeit Ihrer Stiftung und sind das Bindeglied zu uns als Treuhänderin. Wir schlagen Ihnen auf Wunsch Projekte, die zu Ihrem Stiftungszweck passen, zur Förderung vor. Der Beirat entscheidet, welche Projekte gefördert werden.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Projektförderung: Wir kennen die Hamburger Förderlandschaft, prüfen Projekte sorgfältig und stellen sicher, dass Ihre Mittel dort wirken, wo sie den größten Unterschied machen.

Wie wird das Stiftungskapital angelegt?

Wir investieren sicher und nachhaltig. Unser Ziel ist es, das Kapital langfristig zu erhalten und kontinuierliche Erträge zu erwirtschaften. Dabei legen wir Wert auf eine verantwortungsvolle Anlagestrategie, die ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt.

Kann eine Treuhandstiftung auch eine Verbrauchsstiftung sein?

Ja, bei entsprechender Satzungsgestaltung kann das Vermögen einer Treuhandstiftung auf Dauer auch verbraucht werden.

Was passiert nach meinem Tod mit der Stiftung?

Was nach Ihrem Tod mit der Treuhandstiftung geschehen soll, legen wir im Rahmen der Satzungsgestaltung gemeinsam fest. Wir finden in Ihrem Sinne die  passende Lösung.

Kann meine Stiftung Spenden - auch von Dritten - annehmen?

Ja, grundsätzlich können Ihrer Treuhandstiftung auch Zustiftungen und/oder Spenden von Dritten zufließen – sei es durch Familienmitglieder, Freund:innen oder andere Unterstützer:innen. So können Stiftungskapital und Erträge wachsen und die Wirkung verstärkt sich.

Welche steuerlichen Vorteile habe ich?

Spenden und Zustiftungen – auch Dritter – sind im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten steuerlich absetzbar.

  1. Zum Verbrauch bestimmte Zuwendungen bzw. Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können jährlich insgesamt in einer Höhe von bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgesetzt werden.
  2. Zustiftungen in das zu erhaltende Vermögen der Treuhandstiftung (Vermögensstock) können auf Antrag des Steuerpflichtigen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio. Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten bis zu 2 Mio. Euro) im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen steuerlich geltend gemacht werden.

Genaueres regelt § 10b EStG. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

Wir sind dabei:

Gütesiegel für Bürgerstiftungen

 

 

Individuelles Vermächtnis, langfristige Wirkung

Eine Treuhandstiftung ist eine einfache Möglichkeit, ein eigenes, individuelles Vermächtnis zu schaffen – sicher verwaltet, steuerlich begünstigt und langfristig wirksam. Unsere Treuhandstiftungen verfügen über ein Vermögen von 13,5 Mio. Euro (2024). Sie fördern jährlich über 50 Projekte, bei denen Kinder und Jugendliche ihre Talente entdecken, Nachbarschaften zusammenwachsen, Familien Unterstützung erfahren und gesellschaftlicher Dialog und Zusammenhalt gestärkt werden.

Unsere Stifter:innen

Unsere Treuhandstiftungen sind so vielfältig wie die Menschen, die sie gegründet haben – sie spiegeln persönliche Werte wider und tragen diese dauerhaft in unsere Stadt hinein.

 

Blankenburg`sche Hamburg-Stiftung

  • Stiftende: Dr. Monika und Dr. Jürgen Blankenburg
  • Förderschwerpunkt: Talentförderung
  • Gründung: 2009

Böge-Stiftung

  • Stiftende: Beate und Claus-Matthias Böge
  • Förderschwerpunkt: Kinder und Jugendliche
  • Gründung: 2013

Gila und Jürgen Grabosch Stiftung

  • Stiftende: Gila und Jürgen Grabosch
  • Förderschwerpunkt: Kindern, Jugendliche und Familien
  • Gründung: 2021

Gudrun Halbrock Stiftung zum Wohle der Kinder

  • Stifterin: Gudrun Halbrock
  • Förderschwerpunkt: Bildung, Erziehung und Jugendhilfe
  • Gründung: 2002

Hamburg AHOI Stiftung

  • Stifter: Prof. Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt
  • Förderschwerpunkt: Kinder und Jugendliche
  • Gründung: 2017

Hans-Joachim Mausolf Stiftung

  • Stifter: Hans-Joachim Mausolf
  • Förderschwerpunkt: Erziehung, Bildung, Gesundheit, Kultur
  • Gründung: 2016

HGJ Mebus/RÄDER-VOGEL-Stiftung

  • Stifterin: Gabriella Mebus-Pleuger
  • Förderschwerpunkt: Bildung, Berufsvorbereitung, Jugendhilfe
  • Gründung: 2012

Inge und Georg Nordmann Stiftung

  • Stiftende: Carsten Nordmann, Edgar E. Nordmann und Anneke Pahl
  • Förderschwerpunkt: Bildung, Erziehung, Kunst- und Kulturarbeit
  • Gründung: 2012

Stiftung Esperanza

  • Stiftende: anonym
  • Förderschwerpunkt: Bildung und Erziehung, Jugendhilfe, Kunst und Kultur
  • Gründung: 2011

Stiftung Hamburg-Verbundenheit

  • Stifter: Reinhold Scharnberg
  • Förderschwerpunkt: Heimatpflege, Jugend und Baukultur
  • Gründung: 2006

Stiftung Marienhöhe

  • Stiftende: Marianne und Christof Schilmann
  • Förderschwerpunkt: Kinder und Jugendliche
  • Gründung: 2000

Karl Andreas Voss Erben Stiftung

Förderschwerpunkt: Bildung, Kinder und Jugendliche
Gründung: 2006

 

Ihr Weg zur Treuhandstiftung

  • Unverbindliches Beratungsgespräch mit unserem Stiftungsteam
  • Festlegung von Name, Zweck und Höhe des Stiftungskapitals
  • Wir übernehmen Vertragsgestaltung und Organisation
  • Gründung und Übertragung des Stiftungskapitals
  • Wirkung entfalten. Sie entscheiden, welche Projekte gefördert werden
  • Regelmäßige Informationen. Wir berichten über die Entwicklung Ihrer Stiftung und die Arbeit der geförderten Projekte

Sprechen Sie uns gern an

Andra John

Bereichsleitung Philanthropie, Partnerschaften und Kommunikation

Tel. (040) 878 89 69 68
E-Mail stiften@buergerstiftung-hamburg.de

Oder schreiben Sie uns.







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